Hallo zusammen,
stellt Euch folgenden Fall vor: Ein unbescholtener Bürger mit langjähriger Erfahrung in Sachen Hund (sein Hund lebt im Haus der Familie, ist ein vollwertiges Mitglied, dessen Erziehung ist gut und gewaltfrei) möchte sich nach dem Tod seines Labradors einen American Staffordshire Terrier zulegen, umgangssprachlich auch „Kampfhund“ (Kategorie 1) genannt.
Der Hundefreund lebt in einer Gemeinde in Baden-Württemberg, die eine Kampfhundeverordnung hat. Konkret heißt das, daß jährlich 840 Euro Steuern (auch dann wenn der Hund den Wesenstest bestanden hat) zu zahlen sind für das Tier. Weitere Probleme bereiten dem Hundefreund das berechtigte Interesse zur Haltung dieser Rasse; auf Nachfrage erklärte ihm die Gemeinde, daß eine Haltung von Kampfhunden für Privatpersonen nicht vorgesehen ist.
Was für Möglichkeiten hat der Hundefreund? Gibt es einen Weg, daß er sich seinen Amstaff halten kann ohne daß er umzieht in eine Gemeinde, die keine Kampfhundeverordnung hat?
Was passiert, wenn er sich den Hund seiner Träume zulegt und diesen als Labrador-Boxer-Mix anmeldet? Wer stellt überhaupt fest, was ein Kampfhund ist?
Ich werde meinem Hundefreund die guten Tips zukommen lassen, blöde Kommentare leite ich ihm nicht weiter. (Es wird immer ahnungslose Leute geben, die von der Bösartigkeit dieser Hunde überzeugt sind.) Also bitte nur ernstgemeinte Rückmeldungen die hilfreich sind.
Martina Vera Schmitt, erreichbar auch unter eMail: [email protected]