Hallo,
ist es möglich und zulässig ein Kleingewerbe anzumelden unter der im Betreff genannten Bezeichnung und dann beispielsweise vom Homesitting, Winterdienst, Gartenarbeit, Autoüberführen über Callcentertätigkeit, Meinungsforschung, Laiendarsteller bis zu Lebensbewältigungsseminaren u. Honoradozenturen alles abzudecken was gerade anfällt?
Danke für Antwort
JohBa
Hallo,
Hallo,
ist es möglich und zulässig ein Kleingewerbe anzumelden unter
der im Betreff genannten Bezeichnung und dann beispielsweise
vom Homesitting, Winterdienst, Gartenarbeit, Autoüberführen
über Callcentertätigkeit, Meinungsforschung, Laiendarsteller
bis zu Lebensbewältigungsseminaren u. Honoradozenturen alles
abzudecken was gerade anfällt?
Wenn das Gewerbeamt die Anmeldung annimmt, warum nicht?
Die Erfahrung lehrt aber, dass man sich höchstens auf 2 Berufe/Gewerbe konzentrieren kann.
Schönen Tag noch.
Danke für Antwort
JohBa
Nun ja, es werden einige Gewerbeämter eine solche Anmeldung annehmen. Obwohl es nicht rechtens ist. Das Gewerbeamt will ja wissen, ob da eine Aufsichtspflicht für sie gegeben ist oder ob eine Tätigkeit mit bestimmten Erlaubnissen (Makler z.B.) oder Zahlungen verbunden sein wird. Man geht üblicherweise nicht davon aus, dass GründerInnen so etwas treffsicher wissen. Insofern: eigentlich geht es so allgemein nicht, kann aber trotzdem durchgehen. Meine Empfehlung: so allgemein wie möglich, so konkret wie nötig, so dass man nicht für jede Geschäftsänderung auch einen Anzeige beim Gewerbeamt machen muss.
Ansonsten entsteht natürlich sofort die Frage: was soll so ein Gemischtwarenladen? Es ist ja nicht so, dass man um so mehr Aufträge bekommt, wenn das Angebot nur gross genug ist.
Viel Erfolg und beste Grüße,
B. Torbrügge
Hallo JohBa,
Homesitting
Autoüberführen
Winterdienst, Gartenarbeit
Angenommen, im „gesitteten“ Haus fällt ein Stein von der Decke und trifft den Dienstleister. Oder beim Autoüberführen fährt der Dienstleister einem anderen auf. Oder er zerschnippelt aus Versehen den teuren Rhododendron… Es wäre also auch zu klären, welche Versicherung den Dienstleister bei so vielen Tätigkeiten absichert - und zu welchen Konditionen. Ohne wäre sicherlich vorprogrammierter Selbstmord.
über Callcentertätigkeit, Meinungsforschung, Laiendarsteller
bis zu Lebensbewältigungsseminaren u. Honoradozenturen alles
abzudecken was gerade anfällt?
Bei einem so breiten Spektrum wird sich der eine oder andere Unternehmer fragen, ob er jemandem ohne Spezialisierung Aufträge erteilen soll. In der Regel sammelt man umfassende Erfahrungen über mehrere Jahre - wer so viel anbietet, könnte man vermuten, hat immer von allem ein bisschen gemacht - und ist keinesfalls ein Spezialist. Wer dennoch Aufträge erteilt, dem kommt es auf Fachwissen vielleicht nicht unbedingt an, aber der knausert in der Regel auch beim Preis.
Bitte nicht falsch verstehen, gegen Allrounder ist generell nichts zu sagen. Aber selbst professionelle Allrounder bieten meist artverwandte Dienste an und nicht alle wild zusammengewürfelt.
Gruß
sgw
Guten Tag,
danke für die Hinweise.
Die Frage war aber nicht, ob es sinnvoll, erfolgversprechend oder problematisch ist, sondern ob es möglich ist (also geht das überhaupt) und, ob es zulässig ist (also, ob das seitens des Gewerbeamtes verboten werden kann).
Hintersinn: Nachbarschafts- u./o. Aushilfe in der Freizeit rechtlich einwandfrei bezahlen lassen können - statt „schwarz oder für Gotteslohn“.
Hintersinn: Nachbarschafts- u./o. Aushilfe in der Freizeit
rechtlich einwandfrei bezahlen lassen können - statt „schwarz
oder für Gotteslohn“.
Hallo!
Ja, wenn das reine Nachbarschaftshilfe sein soll, dann ist ja die Qualifikation eher wurscht und ein Gewerbe ist es dann doch auch nicht - oder?
Wenn mir mein Nachbar die „Kehrwoche“ macht und ich seinem Sohn bei Englisch helfe… DAS ist wohl nicht Dein Fall - oder?
Was verstehst Du unter o.g. zitierten Aussagen? Gibt es denn „einwandfrei bezahlte…Nachbarschaftshilfe“?
LG
Jogi