Hallo,
ich würde gerne mal wissen, wie das rechtlich und gesetzlich ausschaut, wenn ein 32 und eine 16 jährige eine Beziehung führen.
Beide sind ineinander über beide Ohren verliebt.
Danke !
Hallo,
ich würde gerne mal wissen, wie das rechtlich und gesetzlich ausschaut, wenn ein 32 und eine 16 jährige eine Beziehung führen.
Beide sind ineinander über beide Ohren verliebt.
Danke !
Hi,
eigentlich was für’s Rechtsbrett… 
ich würde gerne mal wissen, wie das rechtlich und gesetzlich
ausschaut, wenn ein 32 und eine 16 jährige eine Beziehung
führen.
http://www.bravo.de/online/render.php?render=7190
_Gesetzlich verboten ist . . .
» Du bist unter 14 und dein Sexpartner ist 14 oder älter.
» Du bist 14 oder 15 und dein Sexpartner ist 21 oder älter.
» Du bist 14 oder älter und dein Sexpartner ist unter 14.
» Du bist 21 oder älter und dein Sexpartner ist unter 16.
Gesetzlich erlaubt ist . . .
» Du bist 14 oder 15. Dein Sexpartner ist 14 oder älter aber unter 21.
» Du bist 16 oder älter aber unter 21 und dein Sexpartner ist mindestens 14.
» Du bist 21 oder älter. Dein Sexpartner ist mindestens 16._
Grüße,
J~
huhu,
wenn sie 16 ist, spricht rein rechtlich nix dagegen…
Allerdings würde ich das nochmal mit weniger totaaal verliebten Augen ansehen, ob das alles ok ist. Mit 16 hat man nunmal doch etwas sehr andere Interessen als mit 32. Wenn beide älter wären, fände ich den Altersunterschied nicht so schlimm. Aber 16 ist noch sehr jung, und wenn man mit 32 gefestigt wäre, dürfte man eigentlich auch nicht mehr seinen solchen Jugend-Anfall haben.
Aber das ist meine persönliche Meinung.
Und wenn beide Personen älter wären, fände ich den Altersunterschied nicht mehr so krass. Nur halt in dem Fall würde ich das ernsthaft nochmal unverliebt überdenken. Mit 32 sollte man auch mal bissel objektiver schauen können und die diffenrenzierten Interessen (allein durch die Alters-Phasen) nochmal erkennen.
mfG, und trotzdem alles gute,
Dany
http://dejure.org/gesetze/StGB/176.html
Gruss Ivo
http://dejure.org/gesetze/StGB/176.html
Gruss Ivo
Stimmt, und für unter 16-jährige gibt es noch diesen hier http://dejure.org/gesetze/StGB/182.html
bye
hallo.
ich würde gerne mal wissen, wie das rechtlich und gesetzlich
ausschaut, wenn ein 32 und eine 16 jährige eine Beziehung
führen.
es ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, ab wann man liebe (oder das, was man dafür hält) empfinden oder erwidern darf.
nur sexuelle kontakte stehen evtl. unter strafe.
gruß
michael
Stimmt, und für unter 16-jährige gibt es noch diesen hier
http://dejure.org/gesetze/StGB/182.html
Missbrauch ist immer strafbar…
hallo j,
ich hoffe, du hast die links der anderen mal gesehen und merkst, daß die bravo hinter dem mond lebt, was diese frage angeht. die gesetzliche regelung besteht immerhin seit 1994.
strubbel
B:open_mouth:)
Hi Ivo,
http://dejure.org/gesetze/StGB/176.html
Gruss Ivo
Stimmt, und für unter 16-jährige gibt es noch diesen hier
http://dejure.org/gesetze/StGB/182.html
Missbrauch ist immer strafbar…
das ist natürlich richtig!! Egal wie alt die missbrauchte Person ist.
Hier geht es dem Frager aber nicht um Missbrauch, sondern ob ein 32-jähriger mit einer 16-jährigen straffrei schlafen darf und da fand ich meinen Link schon passend.
Da du ergänzend einen Hinweis auf Missbrauch von Kindern unter 14 J. machtest, merkte ich nur an, dass dies auch für Jugendliche unter 16 gilt, obwohl dies hier auch nicht relevant ist.
Das war ohne jeglichen Hintergedanken!!
bye
huhu dany,
das scheint mir doch ein problem zu sein.
auch wenn man erwachsen ist, ist man in einem zustand beim verliebtsein, den wissenschaftler als eine mischung von drogenrausch und geistesstörung chrakterisieren.*gg*
differenzieren kann man erst hinterher oder als außenstehende.
und: sechzehnjährige sind zum teil dermaßen reife und gefestigte persönlichkeiten.
gibt natürlich auch genug gegenbeispiele.
strubbel
4:open_mouth:)
hallo michael,
aber nur bei zwang oder versprechen eines vorteils oder verabreichung von rauschmitteln einschließlich alkohols. sonst ist der sex gestattet.
strubbel
X:open_mouth:)
Hoi Marion,
ich stimme dir da ja zu.
Die von dir verlinkte Seite enthielt nur eine etwas mir seltsam anmutende Tabelle, die Ausschlusskrieterien nahelegt die es so ohne weiteres nicht gibt.
Wenn du den von dir zieiteren Pararaphen studierst findest du letztendlich immer den Hinweis auf
Die sexuelle Selbstbestimmung gilt ab 14 Jahren.
Die in der Tabelle getroffenen Aussagen a la eine 14 darf zwar mit einem 18-jährigen, aber nicht mit einem 21-jährigen sind falsch.
Um es klar zu sagen: Das war mal m.W. mal so, wurde aber schon vor längerem geändert.
Gruss ivo