Man nehme an: Wir wären Anfang des Jahres in eine Wohnung gezogen, wobei uns der Vermieter erlaubt hätte einen Kaminofen einzubauen. Einen Monat später beschwerten wir uns beim Vermieter,das sich der Fussboden des Raumes zur Mitte hin absenken würde, dadurch zog sich das Kaminrohr aus dem Kamin.(etwa 1-2 cm, auch Rauchgase könnten so in die Wohnung gelangen)
Der Vermieter kündigte auf unsere Beschwerde hin an, den Kamin stillzulegen, da er sich die Kosten nicht leisten könnte, die noch auf ihn zukämen.
Meine Frage ist jetzt: Darf er einfach so in Absprache mit dem Schornsteinfeger den Kamin stilllegen und uns eine Frist geben, bis wann wir das Loch zuzumauern haben, damit der Schornsteinfeger die Abnahme machen kann? Und müsste er uns Schadensersatz zahlen, für den neu gekauften Kamin?
Heike
Man nehme an: Wir wären Anfang des Jahres in eine Wohnung
gezogen, wobei uns der Vermieter erlaubt hätte einen Kaminofen
einzubauen. Einen Monat später beschwerten wir uns beim
Vermieter,das sich der Fussboden des Raumes zur Mitte hin
absenken würde, dadurch zog sich das Kaminrohr aus dem
Kamin.(etwa 1-2 cm, auch Rauchgase könnten so in die Wohnung
gelangen)
Der Vermieter kündigte auf unsere Beschwerde hin an, den Kamin
stillzulegen, da er sich die Kosten nicht leisten könnte, die
noch auf ihn zukämen.
Meine Frage ist jetzt: Darf er einfach so in Absprache mit dem
Schornsteinfeger den Kamin stilllegen und uns eine Frist
geben, bis wann wir das Loch zuzumauern haben, damit der
Schornsteinfeger die Abnahme machen kann? Und müsste er uns
Schadensersatz zahlen, für den neu gekauften Kamin?
Hallo,
ich gehe davon aus, dass kein Schadenersatz besteht. Begründung: Der Vermieter hat dem Einbau des Kaminofens zugestimmt. Der Mieter hat nach meiner Auffassung jedoch versäumt zu klären, ob sich durch den Einbau Probleme ergeben und vor allem war auch zu klären, welche Haltung der Kaminfeger notfalls einnimmt. Der Kaminfeger kann anordnen, dass der Kamin nicht nur zugemauert, sondern sogar stillgelegt wird. Empfehlung: Vor Ort mit einem Mieterverein oder einem Anwalt die genauen Umstände klären.
Gruss Günter
Gruss Günter