Hallo
Wir mussten ne Abmahnung schreiben, für einen, der einem
anderen in der Kantine in den Bauch geschlagen hat 8weil er
sich vorgedrängelt hat) der danach 4 Tage krank war…
ich habe da drinnen:
- Datum, wenige Tage nach Vorfall
– ok. Nicht zwingend aber sinnvoll
– ok.
– man streiche „Betreff“. Einfach „Abmahnung“
– ok.
- Vorfall + Datum an dem es passiert ist + kein
Rechtfertigzungsgrund wie bspw. Notwehr + Folgen (Kollege 4
Tage krank)
– kann man schwer sagen. Der Vorfall muß möglichst detailliert geschildert sein. Also nicht nur das Datum, sondern zum Beispiel auch die Uhrzeit, Zeugen, haarkleine Schilderung des Vorfalls, Folgen, nichts von wegen „Rechtfertigungsgrund“ sondern Störung des Betriebsfriedens
– ok.
- dass er das nicht nochmal tun darf sonst fristlose Kündigung
– man streiche „fristlos“
- Widerpsruchsrecht innerhalb gesetzl. Frist
– Trööööt! Es gibt keine gesetzliche Widerspruchsfrist. Gehört da auch nicht rein.
- Unterschrift vom Prokuristen
– ok.
– ok. Evt noch „persönliche Übergabe am … , Unterschrift AN“
Meint ihr das reicht? Mussten nur eine schreiben,
- Kann man nicht anhand von Stichpunkten sagen. Man müßte schon den Wortlaut kennen. Schreib mal rein, wenn du dich erinnerst.
wusste
nicht, wer sowas alles machen darf,
– Tststs…
Warum hast du nicht den AG genommen?
Prokurist darf ja
eigetnlich alles, also auch abhamhnen, oder?
– Dürfte man mit durchkommen. Kommt aber theoretisch auf die Art der Prokura an.
Übrigens wäre die Lösung in meinen Augen die gewesen, daß man keine Abmahnung sondern direkt eine fristlose Kü schreibt 
Gruß,
LeoLo