Grenzabstände für Bäume, Sträucher und Hecken
Jeder Eigentümer das Recht, auf seinem Grundstück beliebig viele Bäume und Sträucher anzupflanzen, auch wenn dadurch das Nachbargrundstück verschattet wird. Die Tatsache, dass etwa durch Bäume dem Nachbargrundstück Sonnenlicht entzogen wird, ist allgemein keine unzulässige Einwirkung, die den betroffenen Nachbarn berechtigen könnte, die Beseitigung der Pflanzen zu fordern.
Grenzabstände gelten nicht für Stauden.
Bei Bambuspflanzen sind dagegen die Grenzabstände zu beachten, obwohl sie keine Gehölze sondern botanisch Gräser sind.
Die Grenzabstände sind von Bundesland zu Bundesland verschieden. Bei den Grenzabständen handelt es sich um Mindestabstände, die keinesfalls unterschritten werden dürfen. Welche Grenzabstände im Einzelnen zu beachten sind, habe ich hier einmal aufgelistet
Baden-Württemberg
Gehölzart / Grenzabstand
Großwüchsige Bäume / 8,00 m
Mittelgroße und schmale Bäume / 4,00 m
Mittelstarke Obstbäume über 4 m Wuchshöhe / 3,00 m
Schwach wachsende Bäume bis 4 m Wuchshöhe /2,00 m
Sträucher über 1,80 m Höhe / 2,00 m
Sträucher bis 1,80 m Höhe / 0,50 m
Hecken bis 1,80 m Höhe / 0,50 m
Hecken über 1,80 m Höhe 0,50 m plus Mehrhöhe gegenüber 1,80 m
In Innerortslage ermäßigen sich die Grenzabstände für mittelgroße bis schwach wachsende Bäume auf die Hälfte. Einzelstehende großwüchsige Bäume, außer Nadelbäume, dürfen in Innerortslage mit einem Grenzabstand von 6 m (anstelle von 8 m) gepflanzt werden.
Bayern
Gehölzart / Grenzabstand
Alle Bäume, Sträucher und Hecken über 2 m Höhe / 2,00 m
Alle Bäume, Sträucher und Hecken bis 2 m Höhe / 0,50 m
Berlin
Gehölzart / Grenzabstand
Stark wachsende Bäume / 3,00 m
Übrige Bäume /1,50 m
Sträucher /0,50 m
Hecken über 2 m Höhe / 1,00 m
Hecken bis 2 m Höhe / 0,50 m
Brandenburg
Gehölzart / Grenzabstand
Bäume, Sträucher und Hecken bis 2 m regelmäßige Wuchshöhe / 0,00 m
Obstbäume über 2 m Höhe / 2,00 m
Andere Bäume über 2 m Wuchshöhe / 4,00 m
für alle Bäume, Sträucher und Hecken über 2 m Höhe / mind. 1/3 seiner Höhe über dem Erdboden.
Bremen
Keine Grenzabstandsregelungen
Hamburg
Keine Grenzabstandsregelungen
Hessen
Gehölzart / Grenzabstand
Sehr stark wachsende Bäume /4,00 m
Stark wachsende Bäume / 2,00 m
Übrige Bäume / 1,50 m
Stark wachsende Ziersträucher / 1,00 m
Übrige Ziersträucher / 0,50 m
Hecken über 2 m Höhe /0,75 m
Hecken bis 2 m Höhe / 0,50 m
Hecken bis 1,2 m Höhe / 0,25 m
Mecklenburg-Vorpommern
Keine Grenzabstandsregelungen
Niedersachsen
Gehölzart / Grenzabstand
Alle Bäume, Sträucher und Hecken
bis zu 1,2 m Höhe / 0,25 m
bis zu 2 m Höhe / 0,50 m
bis zu 3 m Höhe / 0,75 m
bis zu 5 m Höhe / 1,25 m
bis zu 15 m Höhe / 3,00 m
über 15 m Höhe / 8,00 m
Nordrhein-Westfalen
Gehölzart / Grenzabstand
Stark wachsende Bäume / 4,00 m
Übrige Bäume / 2,00 m
Stark wachsende Ziersträucher / 1,00 m
Übrige Ziersträucher / 0,50 m
Hecken über 2 m Höhe / 1,00 m
Hecken bis 2 m Höhe /0,50 m
Rheinland-Pfalz
Gehölzart / Grenzabstand
Sehr stark wachsende Bäume / 4,00 m
Stark wachsende Bäume / 2,00 m
Übrige Bäume / 1,50 m
Stark wachsende Sträucher / 1,00 m
Übrige Sträucher / 0,50 m
Hecken über 1,5 m Höhe / 0,75 m
Hecken bis 1,5 m Höhe / 0,50 m
Hecken bis 1 m Höhe / 0,25 m
Saarland
Gehölzart / Grenzabstand
Sehr stark wachsende Bäume / 4,00 m
Stark wachsende Bäume / 2,00 m
Übrige Bäume / 1,50 m
Stark wachsende Sträucher / 1,00 m
Übrige Sträucher / 0,50 m
Hecken über 1,5 m Höhe / 0,75 m
Hecken bis 1,5 m Höhe / 0,50 m
Hecken bis 1,0 m Höhe / 0,25 m
Sachsen
Gehölzart / Grenzabstand
Alle Bäume, Sträucher und Hecken über 2 m Höhe / 2,00 m
Alle Bäume, Sträucher und Hecken bis 2 m Höhe / 0,50 m
Sachsen-Anhalt
Gehölzart / Grenzabstand
Alle Bäume, Sträucher und Hecken
bis zu 1,5 m Höhe / 0,50 m
bis zu 3 m Höhe / 1,00 m
bis zu 5 m Höhe / 1,25 m
bis zu 15 m Höhe / 3,00 m
über 15 m Höhe / 6,00 m
Schleswig-Holstein
Gehölzart / Grenzabstand
Bäume, Sträucher und Hecken bis 1,20 m Höhe / 0,00 m
Bäume, Sträucher und Hecken über 1,20 m Höhe / mind. 1/3 seiner Höhe über dem Erdboden.
Thüringen
Gehölzart / Grenzabstand
Sehr stark wachsende Bäume / 4,00 m
Stark wachsende Bäume / 2,00 m
Übrige Bäume / 1,50 m
Stark wachsende Sträucher / 1,00 m
Übrige Sträucher / 0,50 m
Hecken bis 1 m Höhe / 0,25 m
Hecken bis 1,5 m Höhe / 0,50 m
Hecken bis 2 m Höhe / 0,75 m
Sind Bäume, Sträucher oder Hecken zu nah an die Grenze gepflanzt, hat man einen Anspruch auf Beseitigung oder Rückschnitt der Gehölze. Der Beseitigungs- und Rückschnittsanspruch verlangt keine konkrete Grundstücksbeeinträchtigung. Die Nachbarrechtsgesetze der Bundesländer sehen für die Geltendmachung des Anspruchs Ausschlussfristen vor.
2 Jahre
Brandenburg, Schleswig-Holstein
5 Jahre
Baden-Württemberg bei Anspruch auf Beseitigung, Bayern, Berlin, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt bei Anspruch auf Beseitigung, Thüringen
6 Jahre
Nordrhein-Westfalen
10 Jahre
Sachsen-Anhalt bei Anspruch auf Rückschnitt
unbegrenzt
Baden-Württemberg bei Anspruch auf Rückschnitt
Die Grenzabstandsregelungen für Bäume, Sträucher und Hecken gelten auch für Wohnungseigentumsanlagen, weil eine Regelung im Wohnungseigentumsgesetz fehlt.
Christian