Erlaubte Höhe des Sichschutzes zum Nachbarn

Hallo liebe Wissenden…

…angenommen man lebt seit Jahren zur Miete. Pflegt alles schön und die Abtrennung und der Sichtschutz zum Nachbarn ist eine gepflegte Tujenhecke von einer Höhe ca. 2,5m…
…angenommen eines der Gehirne beider Nachbarn fängt an auszutrocknen (…was auch immer)und man möchte die Hecke auf die Höhe von 1,60 kürzen. …alles nur theoretisch…
Freie Sicht auf den Grill! Jawoll! Was hat den heute der Nachbar auf dem Teller?
O.K. Alte Leute sind nun mal kleiner.
Und jetzt die Frage: Wie hoch darf ein fester Sichtschutz zum Nachbarn sein?

Danke für Eure Tipps

Mfg Silvio

Von welchem Bundesland handelt dein Beispiel?

Mfg Silvio

Peter

eine gepflegte Tujenhecke von einer Höhe ca. 2,5m…

…angenommen eines der Gehirne beider Nachbarn fängt an
auszutrocknen (…was auch immer)und man möchte die Hecke auf
die Höhe von 1,60 kürzen. …alles nur theoretisch…
Und jetzt die Frage: Wie hoch darf ein fester Sichtschutz zum
Nachbarn sein?

Hallo,
man könnte annehmen, daß so etwas im entsprechenden Nachbarschaftsrecht de jeweiligen Bundeslandes geregelt ist.
Dann könnte man annehmen, daß dort auch evtl. eine Ausschlußfrist genannt ist, innerhalb derer ein Rückschnitt hätte erfolgen müssen.

Man könnte annehmen, das z. B. nach 5 oder 6 Jahren der Duldung einer 2,5 m hohen Hecke nach dieser Zeit ein Rückschnitt nicht mehr verlangt werden könnte.
Man könnte annehmen, daß ein Sichtschutz so hoch wie eine Garage sein dürfte, denn diese begrenzen oft Grundstücke.

Gruß:
Manni

Hallo,

auch Hallo

man könnte annehmen, daß so etwas im entsprechenden
Nachbarschaftsrecht de jeweiligen Bundeslandes geregelt ist.

man könnte aber auch annehmen, dass in der jeweiligen Landesbauordnung etwas genaueres darüber steht.

Dann könnte man annehmen, daß dort auch evtl. eine
Ausschlußfrist genannt ist, innerhalb derer ein Rückschnitt
hätte erfolgen müssen.
Man könnte annehmen, das z. B. nach 5 oder 6 Jahren der
Duldung einer 2,5 m hohen Hecke nach dieser Zeit ein
Rückschnitt nicht mehr verlangt werden könnte.

man könnte aber auch annehmen, dass die Hecke nach dieser Zeit nicht mehr entfernt werden muss, über einen Rückschnitt in den Nachbarrechtsgesetzen jedoch nichts ausgesagt ist und es daher im Ermessen eines Richters liegen würde ob überhaupt und wenn ja, wieviel zurückgeschnitten werden muss.

Man könnte annehmen, daß ein Sichtschutz so hoch wie eine
Garage sein dürfte, denn diese begrenzen oft Grundstücke.

man könnte aber auch annehmen, dass in den Landesbauordnungen vollkommen andere Maße für die Höhe von Einfriedigungen genannt sind.

Gruß:

auch Gruß

Manni

vnA

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Hallo,
Ich würde mal eruieren, wem die Hecke gehört.
Wenn derjenige die Hecke schneiden will - es ist ein verhältnismäßig freies Land.
Wenn es der andere will - Landesbauordnung des jeweiligen Landes, Grünflächenamt der Stadt o.ä. Bebauungsplan usw. befragen und dem Nachbarn Ergebnis mit Bitte um Rückschnitt auf erlaubte Höhe mitteilen.
Wenn es der Mieter will… was sagt dere Vermieter dazu?
MfG ynot

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man könnte aber auch annehmen, dass in der jeweiligen
Landesbauordnung etwas genaueres darüber steht.

man könnte aber auch annehmen, dass die Hecke nach dieser Zeit
nicht mehr entfernt werden muss, über einen Rückschnitt in den
Nachbarrechtsgesetzen jedoch nichts ausgesagt ist und es daher
im Ermessen eines Richters liegen würde ob überhaupt und wenn
ja, wieviel zurückgeschnitten werden muss.

man könnte aber auch annehmen, dass in den Landesbauordnungen
vollkommen andere Maße für die Höhe von Einfriedigungen
genannt sind.

Hallo,

…insbesondere könnte man annehmen, daß solche Fälle nicht erstmalig sind und der BGH schon Entscheidungen getroffen hat.
Und dann könnte man annehmen, daß es nicht schlecht wäre, sich die BGH- Entscheidungen
V ZR 251/04
V ZR 102/03
kostenlos herunter zu laden und den Ausschlußzeitraum als wichtiges Kriterium zu betrachten.

Sollte die Hecke schon mehr als 6 Jahre in der Höhe unbeanstandet geblieben sein, wäre das ein wichtiges Kriterium.
Dann könnte man annehmen, daß es einem Richter am Amtsgericht oder einem Schiedsmann schwer fiele, eine gegenteilige Entscheidung/Empfehlung auszusprechen.
Man könnte annehmen, daß nur der Grundstückseigentümer tätig werden dürfte.

Gruß:

Manni

Grenzabstände für Bäume, Sträucher und Hecken
Jeder Eigentümer das Recht, auf seinem Grundstück beliebig viele Bäume und Sträucher anzupflanzen, auch wenn dadurch das Nachbargrundstück verschattet wird. Die Tatsache, dass etwa durch Bäume dem Nachbargrundstück Sonnenlicht entzogen wird, ist allgemein keine unzulässige Einwirkung, die den betroffenen Nachbarn berechtigen könnte, die Beseitigung der Pflanzen zu fordern.

Grenzabstände gelten nicht für Stauden.

Bei Bambuspflanzen sind dagegen die Grenzabstände zu beachten, obwohl sie keine Gehölze sondern botanisch Gräser sind.

Die Grenzabstände sind von Bundesland zu Bundesland verschieden. Bei den Grenzabständen handelt es sich um Mindestabstände, die keinesfalls unterschritten werden dürfen. Welche Grenzabstände im Einzelnen zu beachten sind, habe ich hier einmal aufgelistet

Baden-Württemberg
Gehölzart / Grenzabstand
Großwüchsige Bäume / 8,00 m
Mittelgroße und schmale Bäume / 4,00 m
Mittelstarke Obstbäume über 4 m Wuchshöhe / 3,00 m
Schwach wachsende Bäume bis 4 m Wuchshöhe /2,00 m
Sträucher über 1,80 m Höhe / 2,00 m
Sträucher bis 1,80 m Höhe / 0,50 m
Hecken bis 1,80 m Höhe / 0,50 m
Hecken über 1,80 m Höhe 0,50 m plus Mehrhöhe gegenüber 1,80 m
In Innerortslage ermäßigen sich die Grenzabstände für mittelgroße bis schwach wachsende Bäume auf die Hälfte. Einzelstehende großwüchsige Bäume, außer Nadelbäume, dürfen in Innerortslage mit einem Grenzabstand von 6 m (anstelle von 8 m) gepflanzt werden.

Bayern
Gehölzart / Grenzabstand
Alle Bäume, Sträucher und Hecken über 2 m Höhe / 2,00 m
Alle Bäume, Sträucher und Hecken bis 2 m Höhe / 0,50 m

Berlin
Gehölzart / Grenzabstand
Stark wachsende Bäume / 3,00 m
Übrige Bäume /1,50 m
Sträucher /0,50 m
Hecken über 2 m Höhe / 1,00 m
Hecken bis 2 m Höhe / 0,50 m

Brandenburg
Gehölzart / Grenzabstand
Bäume, Sträucher und Hecken bis 2 m regelmäßige Wuchshöhe / 0,00 m
Obstbäume über 2 m Höhe / 2,00 m
Andere Bäume über 2 m Wuchshöhe / 4,00 m
für alle Bäume, Sträucher und Hecken über 2 m Höhe / mind. 1/3 seiner Höhe über dem Erdboden.

Bremen
Keine Grenzabstandsregelungen

Hamburg
Keine Grenzabstandsregelungen

Hessen
Gehölzart / Grenzabstand
Sehr stark wachsende Bäume /4,00 m
Stark wachsende Bäume / 2,00 m
Übrige Bäume / 1,50 m
Stark wachsende Ziersträucher / 1,00 m
Übrige Ziersträucher / 0,50 m
Hecken über 2 m Höhe /0,75 m
Hecken bis 2 m Höhe / 0,50 m
Hecken bis 1,2 m Höhe / 0,25 m

Mecklenburg-Vorpommern
Keine Grenzabstandsregelungen

Niedersachsen
Gehölzart / Grenzabstand
Alle Bäume, Sträucher und Hecken
bis zu 1,2 m Höhe / 0,25 m
bis zu 2 m Höhe / 0,50 m
bis zu 3 m Höhe / 0,75 m
bis zu 5 m Höhe / 1,25 m
bis zu 15 m Höhe / 3,00 m
über 15 m Höhe / 8,00 m

Nordrhein-Westfalen
Gehölzart / Grenzabstand
Stark wachsende Bäume / 4,00 m
Übrige Bäume / 2,00 m
Stark wachsende Ziersträucher / 1,00 m
Übrige Ziersträucher / 0,50 m
Hecken über 2 m Höhe / 1,00 m
Hecken bis 2 m Höhe /0,50 m

Rheinland-Pfalz
Gehölzart / Grenzabstand
Sehr stark wachsende Bäume / 4,00 m
Stark wachsende Bäume / 2,00 m
Übrige Bäume / 1,50 m
Stark wachsende Sträucher / 1,00 m
Übrige Sträucher / 0,50 m
Hecken über 1,5 m Höhe / 0,75 m
Hecken bis 1,5 m Höhe / 0,50 m
Hecken bis 1 m Höhe / 0,25 m

Saarland
Gehölzart / Grenzabstand
Sehr stark wachsende Bäume / 4,00 m
Stark wachsende Bäume / 2,00 m
Übrige Bäume / 1,50 m
Stark wachsende Sträucher / 1,00 m
Übrige Sträucher / 0,50 m
Hecken über 1,5 m Höhe / 0,75 m
Hecken bis 1,5 m Höhe / 0,50 m
Hecken bis 1,0 m Höhe / 0,25 m

Sachsen
Gehölzart / Grenzabstand
Alle Bäume, Sträucher und Hecken über 2 m Höhe / 2,00 m
Alle Bäume, Sträucher und Hecken bis 2 m Höhe / 0,50 m

Sachsen-Anhalt
Gehölzart / Grenzabstand
Alle Bäume, Sträucher und Hecken
bis zu 1,5 m Höhe / 0,50 m
bis zu 3 m Höhe / 1,00 m
bis zu 5 m Höhe / 1,25 m
bis zu 15 m Höhe / 3,00 m
über 15 m Höhe / 6,00 m

Schleswig-Holstein
Gehölzart / Grenzabstand
Bäume, Sträucher und Hecken bis 1,20 m Höhe / 0,00 m
Bäume, Sträucher und Hecken über 1,20 m Höhe / mind. 1/3 seiner Höhe über dem Erdboden.

Thüringen
Gehölzart / Grenzabstand
Sehr stark wachsende Bäume / 4,00 m
Stark wachsende Bäume / 2,00 m
Übrige Bäume / 1,50 m
Stark wachsende Sträucher / 1,00 m
Übrige Sträucher / 0,50 m
Hecken bis 1 m Höhe / 0,25 m
Hecken bis 1,5 m Höhe / 0,50 m
Hecken bis 2 m Höhe / 0,75 m

Sind Bäume, Sträucher oder Hecken zu nah an die Grenze gepflanzt, hat man einen Anspruch auf Beseitigung oder Rückschnitt der Gehölze. Der Beseitigungs- und Rückschnittsanspruch verlangt keine konkrete Grundstücksbeeinträchtigung. Die Nachbarrechtsgesetze der Bundesländer sehen für die Geltendmachung des Anspruchs Ausschlussfristen vor.

2 Jahre
Brandenburg, Schleswig-Holstein

5 Jahre
Baden-Württemberg bei Anspruch auf Beseitigung, Bayern, Berlin, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt bei Anspruch auf Beseitigung, Thüringen

6 Jahre
Nordrhein-Westfalen

10 Jahre
Sachsen-Anhalt bei Anspruch auf Rückschnitt

unbegrenzt
Baden-Württemberg bei Anspruch auf Rückschnitt

Die Grenzabstandsregelungen für Bäume, Sträucher und Hecken gelten auch für Wohnungseigentumsanlagen, weil eine Regelung im Wohnungseigentumsgesetz fehlt.

Christian

anzupflanzen, auch wenn dadurch das
Nachbargrundstück verschattet wird. Die Tatsache, dass etwa
durch Bäume dem Nachbargrundstück Sonnenlicht entzogen wird,
ist allgemein keine unzulässige Einwirkung, die den
betroffenen Nachbarn berechtigen könnte, die Beseitigung der
Pflanzen zu fordern.

Hallo,
…eine interessante Ausführung. Hast Du hierfür Urteile (BGH) o.ä.?
Würde mich sehr interessieren, da Parallelfall in der Nachbarschaft.

Gruß:
Manni

Hallo Manni Hallo Ihr lieben Wisenden

…Hecke ist gestutzt worden…ist mir schlecht!
1,60m …natoll

Alles weitere zu spät!!
So eine Sch… ! Aber Dass mit dem Gewohnheitrecht gefällt mir gut Manni.

Ciao und Grüße

Silvio

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Hallo Wissenden

…mal angenommen, dass mit dem Gewohnheitsrecht stimmt, denn es sind sicher mehr als 7 Jahre in dieser Höhe…
Könnte man jetzt das „Wachsen“ verlangen bis auf die alte Höhe??

Danke …ich bin sprachlos…

Silvio

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Danke Manni!!!

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Von welchem Bundesland handelt dein Beispiel?

Mfg Silvio

Peter

Hi Peter

Bayern, Franken, Nürnberg,

…ein schönes Wochenende

Silvio