Erlaubte private Aktivitäten auf Marktplätzen?

Darf ich als Privatperson für die nicht-gewerbliche Nutzung auf Marktplätzen ausserhalb der Wochenmarktszeiten Tische und Stühle aufstellen und evtl. etwas kochen, z.B. Kaffee auf einem Gaskocher?

Was ist erlaubt, was verboten und was genehmigungspflichtig?

Alles, in jedem Fall Tische/Bänke und das Betreiben einer Kochstelle und der offenbar damit zusammen höngende Verkauf/Anbieten von Speisen und Getränken.
Selbst die bloße Nutzung durch einen normalen Infostand auf Marktplatz kann genehmigungs- und gebührenpflichtig sein.

Dein Ansprechpartner ist also das Ordnungsamt.

MfG
duck313

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Alles, was der normale Bewohner so macht: Er darf dort stehen, gehen, ggf.Fahrrad fahren.

Jegliche „Sondernutzung“. Unter genau diesem Stichwort solltest du auch beim Ordnungsamt deiner Gemeinde weitere Informationen finden.

Vielen Dank an alle!

Weiß jemand, ob es dazu eine gesetzliche Grundlage gibt? Oder eher Verordnungen, evtl. auf Landes- oder Kommunalebene?

Es wäre doch verwunderlich, wenn jedes Ordnungsamt in jedem Bezirk für die eigenen öffentlichen Räume selbst entscheidet…