Darf ich als Privatperson für die nicht-gewerbliche Nutzung auf Marktplätzen ausserhalb der Wochenmarktszeiten Tische und Stühle aufstellen und evtl. etwas kochen, z.B. Kaffee auf einem Gaskocher?
Was ist erlaubt, was verboten und was genehmigungspflichtig?
Alles, in jedem Fall Tische/Bänke und das Betreiben einer Kochstelle und der offenbar damit zusammen höngende Verkauf/Anbieten von Speisen und Getränken.
Selbst die bloße Nutzung durch einen normalen Infostand auf Marktplatz kann genehmigungs- und gebührenpflichtig sein.