kann mir jemand sagen wie groß die Wohnung bei einer 3-köpfigen Familie sein darf? Mann, Frau und Kind leben seit Jahren in einer 100 qm Wohnung, sind nun beim Sozialamt und hoffen auf Mietübernahme durch dieses. Darf das Amt die Leistung verwehren, wenn die Wohnung zu groß ist? Und braucht diese Familie Belege über die Größe der Wohnung?
kann mir jemand sagen wie groß die Wohnung bei einer
3-köpfigen Familie sein darf?
Das ist in den Städten und Gemeinden unterschiedlich. Vielleicht findest du hier -> http://www.my-sozialberatung.de/cgi-bin/baseportal.p… auch die KdU-Richtlinie für euer Gebiet. Danach richtet sich die Angemessenheit der Wohnung.
Darf das Amt die
Leistung verwehren, wenn die Wohnung zu groß ist?
Hi Janina,
das Amt übernimmt den ortsüblichen (qm/Eurobetrag erfahrt ihr bei eurem zuständigen Amt) Teil für eure Bedarfsgemeinschaft (bei uns für 2 Personen 60 qm á 3,60 Euro). Was darüber geht müsst ihr selbst aufbringen (aus dem Betrag, der euch zusteht). Im Prinzip könnt ihr also in eurer Wohnung bleiben (Amt zahlt keine Makler oder ähnliches, auch keinen Umzug), nur wird der übersteigende Betrag nicht übernommen.
Das Amt zahlt euch den euch zustehenden Mietanteil, sofern ihr eine Mietbescheinigung des Vermieters vorlegt (der Betrag ist leider oft niedriger als die tatsächliche Miete). Ähnliches gilt auch für Heizkosten und sonstige Nebenkosten.
LG D.