Erlaubte Zaunhöhe?

Hallo,

folgender hypothetisches Szenarion in Baden-Württemberg:

Grenze eines privaten Grundstücks (bebaut seit 300 Jahren) zu einer öffentlichen Straße (mit Gehweg).
Grundstück liegt ca. 1 m höher als Straße und hat deshalb eine ca. 1 m hohe Mauer zum Gehweg.
Auf dieser Mauer steht ein ca. 1,5 m hoher Maschendrahtzaun, dahinter eine ca. 4 m hohe Lebensbaumhecke.
Der Maschendrahtzaun und die Hecke sollen nun durch einen blickdichten Holzzaun mit Lärmschutzmatten ersetzt werden.
Einen Bebauungsplan gäbe es nicht.

Wie hoch darf diese Lärmschutzwand werden?

Das Nachbarschaftsrecht in Ba-Wü sagt in § 11, Abs. 2 max. 1,5 Meter (oder enstpr. weiter weg von Grenze).
Irgendwie kann ich mich auch erinnern, dass diese Angabe nach dem ursprünglichen Gelände gemessen wird, kann aber dazu nichts im Nachbarschaftsrecht finden…?

Nun sehe man aber mal § 21 an:
„§ 21 Verhältnis zu Wegen, Gewässern und Eisenbahnen; Ufer- und Böschungsschutz
(1) Die §§ 11 bis 18 gelten nicht für

  1. das nachbarliche Verhältnis zwischen öffentlichen Straßen und Gewässern und den an sie grenzenden Grundstücken,<…>“

Also darf Zaun doch höher? Unendlich hoch?

Wo liegt mein Denkfehler???

Für sachdienliche Hinweise schon im Voraus meinen herzlichsten Dank!

Grüße,
Tinchen

Unendlich hoch bezweifle ich mal. Ich befürchte, dass man da nicht nur das Nachbarschaftsrecht bemühen muss, sondern u.a auch in die lokalen Satzungen schauen muss. Irgendeine Art B-Plan wird es schon geben, wenn da auch ein öffentlicher Gehweg entlangführt. Deutet jedenfalls erstmal nicht auf einen Außenbereich. Ich meine mich sogar erinnern zu können, dass manche Gemeinden sogar noch die Farbe und Art der Dachbedeckung reglementieren. Mit den Nachbarn hat das nichts zu tun. Sowas könnte ich mir auch für Grundstückbegrenzungen zur Straße hin vorstellen. Da schreiben manche Gemeinden auch die Art sowie die Höhe einer Hecke vor.
Spätestens wenn Du mit der Höhe irgendwie den Luftverkehr berührst (oder vielmehr der Deinen Zaun), könnte ich mir denken, dass da nicht nur das Nachbarschaftsrecht heranzuziehen ist.
Im Zweifel erstmal bei der zuständigen Stellen auf der Gemeinde oder dem Landratsamt nachfragen. Oft spielen in Deutschland achtundzwölfzig Regelungen zusammen (gelegentlich auch gegeneinander). Nachher ist nachbarschafts- und baurechtlich alles supi aber die Vogelschützer rücken Dir auf den Pelz, weil Du mitten in der Brutzeit die alte Hecke wegreißt.

Grüße

Gibt es laut Auskunft der Gemeinde hier eben NICHT. :smile:

Und „unendlich hoch“ war natürlich ein Scherz. :wink:

Grüßle,
Tinchen

So hoch wie die Hecke.

Was würde Dich ,womöglich als Gegenüberlieger, daran stören ? Die Höhe kann es ja nicht sein. Denn die bliebe ja gleich.
Und gegen die Heckenhöhe könnte nur die Gemeinde als Anlieger vorgehen, wenn die nicht von Grenzlinie entsprechend zurückgesetzt wäre.

Man braucht aber eine Baugenehmigung ! Und da könnte es dann Beschränkungen oder Auflagen zur Ausführung (Material, Farbe) und Höhe geben. Was voraussichtlich auch geschehen würde.

das mit der ursprünglichen Geländehöhe kann ja nicht stimmen. Es gibt aber grundsätzlich Bestimmungen wie hoch (oder ob überhaupt) man sein Gelände erhöhen(auffüllen) darf !

Und hier darf man voraussetzen, es ist lange schon so und wohl auch genehmigt. Und dann darf (evtl. muss ja sogar) ein Zaun natürlich eine Mindesthöhe haben (Absturzsicherung).

MfG
duck313

Hallo,

Das schließt du woraus?

Und ausserdem soll die Hecke ja komplett weichen…
Und MICH würde der Zaun nicht stören, da ich dem Gegenüberlieger gegenüber liegen würde… :wink:

Der höher als die Straße liegende Garten ist sehr viel wahrscheinlicher die ursprügliche Geländehöhe - beim Blick auf die Grundstücke Nachbarn diesseits und jenseits der Straße käme man auf diesen Schluß (allein der Augenscheins ist aber kein Beweis dafür).

Und ich brauche eine Baugenehmigung für einen blickdichten Holzzaun der einseitig mit Schallschutzmatten versehen ist? Sicher?

Grüßle,
Tinchen

Bei der angegebenen Größe und Höhe ? JA, das würde ich fast voraussetzen, einschl. Statik.

Bei welcher Höhe?
Unendlich? :wink:

Und Statik für einen Holzzaun mit Matten? Ich bitte dich…

Der Zaun ist NICHT auf 4 Meter Höhe geplant!
1,5 bis 2 Meter reicht…

Grüßle,
Tinchen

Hallo,

Naja, das bezieht sich immer auf Aufzeichnungen und was dann wie und warum festgelegt wurde.
Manche Regionen waren vor Mio, Jahren mal Meeresboden …

Das Elternhaus meines Vaters wurde in den 30er Jahren in einem Neubaugebiet erstellt und war eines der ersten Häuser. Weil da auch noch ein Fluss liegt, hat man zuerst etwa einen 2-3m hohen Damm für die Strasse aufgeschüttet. Die Häuser wurden dann direkt auf den Boden gebaut und anschliessend aufgeschüttet wodurch dann das Kellergeschoss entstand.
Da wurde dann das ganze Quartier so gebaut, ganz ohne baggern.
Als Geländehöhe wurde dann die Strassenebene festgelegt.

Es gibt ein Foto aus dieser Zeit, da rauf sieht man den Damm mit der Strasse, die 3 Reihenhäuser mit den aufgeschütteten Gärten und das Tramdepot. Das ganze restliche Gelände liegt da noch tiefer und ist nicht bebaut.
Wer das Foto nicht kennt, denkt auch, dass das heutige Niveau schon immer so war.

Angehoben wurde vermutlich wegen der Überschwemmungsgefahr und damit das Tram auf der selben Ebene fahren kann wie in der damaligen Vorstadt.

MfG Peter(TOO)

Falls jemanden das „Ergebnis“ interessiert:

Auskunft der Gemeinde: Zaun darf beliebig hoch gebaut werden, da kein Bebauungsplan für das entspr. Gebiet existiert und somit §21 des Nachbarschaftsgesetz von Ba-Wü greift.

Grüßle,
Tinchen