Entschuldigung, aber ich wusste nicht wie ich es anders
erfragen kann.
Fall detailierter…
Hallo,
Girokonto mit Dispo. Konto gekündigt, Dispo fällig gestellt.
Ist ein Negativmerkmal und wird dann, wenn der Dispo zurück bezahlt ist, zuerst als „erledigt“ gemeldet und bleibt dann noch etwa 3 Jahre als Negativ, aber als erledigt, in der Schufa.
Summe wird via Ratenzahlung langsam getilgt. Bank bietet
Vergleich via Einmalzahlung an, d.h. 45% werden sofort
gezahlt, auf den Rest wird verzichtet. Im Schriftverkehr wird
vereinbart, das die Bank die Forderung als erledigt an die
Schufa mitteilt.
Ist trotzdem ein Negativ; die Bank kommt der Verpflichtung nach, den Kredit nach Vergleich als „erledigt“ zu kennzeichnen, aber der Negativeintrag bleibt dennoch bestehen, aber als „erledigt“ bezeichnet.
Mich interessiert jetzt einfach nur, ob es da innerhalb der
Schufa noch Zusätze bei den Eintragungen gibt. Also eben
erledigt durch Vergleich oder einfach nur erledigt oder was
weiß ich.
Das kommt darauf an, was die Bank gemeldet hat, denn die Schufa nimmt nur die Meldungen der Bank entgegen und hat hier kein Ermessensspielraum, selber sich „Sachen aus den Fingern“ zu saugen.
Vermutlich dürfte stehen:
Giorokonto
Giroüberzug/Dispo
Rückstand
Giroüberzug/Dispo gekündigt
(Evtl. jetzt Mahnbescheid oder Lohnabtretung etc)
erledigt am.
Mir wurde an anderer Stelle gesagt, das Vertragspartner der
Schufa ersehen können, wie eine fällig gestellte Forderung
getilgt wurde.
Die Schufapartner erhalten Mitteilung, ob ein Girokonto, Dispo, Kredit etc. „vereinbarungsgemäß“ bedient wurde; wenn hier nichts zusätzlich steht, sind Giro/Dispo/Kredit vereinbarungsgemäß bedient worden, stehen Zusätze wie: Rückstand, gekündigt etc., heißt dies, dass der Kunde nicht vereinbarungsgemäß gezahlt hat.
Also eben ob ganz getilgt oder nur durch
Vergleich mit incl. Schulderlass. Wieder andere Menschen
berichten mir, dass dies nicht stimme, denn es gäbe nur den
Eintrag „erledigt“, mehr nicht.
Richtig, Eintrag erledigt.
Aber die Voreinträge wie Giro/gekündigt, Dispo/gekündigt, Rückstand, letzte Mahnung etc. stehen alle drin…
das ist ja der Sinn der Schufa, dass Gläubiger das Zahlungsverhalten der Kunden erkennen können; aber zum Trost, in 3 Jahren sind die Negarivmerkmale mit dem Zusatz „erledigt“ dann tatsächlich gelöscht und nicht mehr zu sehen.
P.S. bei der Schufa bekommt man kostenlos die Eigenauskunft, auch über Internet zu beantragen.
Schönen Tag noch.