Erledigungserklärung zurücknehmen?

Nochmal Servus an Alle!

Ich bin heute in Fragelaune…Mich würde, aus aktuellen Anlass, interessieren ob (hier Arbeitsgericht) eine Erklärung zur Erledigung des Rechtsstreits zurückgenommen werden kann???

Ist wirklich wichtig

Gruß