Erlischt Aufenthaltsberechtigung bei Trennung

Hallo,
Erlischt die Aufenthaltsberechtigung nach der Trennung (also im Trennungsjahr) sofort oder erst nach der Scheidung.
Hintergrund infos:
Sie - Chinesin
Er - Deutscher
Sie - Visum zur Eheschließung bekommen, jetzt 3 Jahr Aufenthaltsberechtigt.
Sie - In Deutschland seit 18.02.12; verheiratet seit 03.03.12
Jetzt ist die Frage ob die Berechtigung dann sofort nach einleitung des Trennungsjahr erlischt oder eben erst bei der Scheidung. Der Anwalt wusste leider nur das Sie innerhalb der 3 Jahre nur Berechtigt ist wenn man zusammen lebt. Aber ob Sie gleich ausgewiesen wird wusste er nicht. Im diesem speziellen Fall wäre es so dass das Trennungsjahr im okt beginnen würde wenn Sie für 6-7wochen in China ist. Denn dann würde ja die wieder Einreise versperrt würde. Was so gewollt wäre.

Hoffe jemand weiss da etwas bescheid.
Vielen Dank schon einmal im voraus.

Tut mir sehr leid, da kann ich wirklich nicht weiter helfen. Viele Grüße von susanne Dethloff