Erlischt die ABE bei Innenspiegel mit Monitor?

Hallo,

angenommen jemand montiert eine Dashcam mit Bildschirm für die Rückfahrkamera auf seinen Rückspiegel - erlischt die ABE des Fahrzeugs?

Wie wäre es, wenn der Monitorspiegel nicht den Rückspiegel verdeckt, sondern versetzt seitlich bzw. unterhalb des Innenspiegels montiert ist? Wäre dies ebenso problematisch weil die Frontscheibe zu sehr verdeckt ist?

Gruß und Dank
Desperado

All diese „lebenswichtigen“ Fragen stelle doch bitte z.B. dem TÜV.
Was nützt es eigentlich wenn hier jemand sagt „Darf man machen“ ?
Sagst du dann bei Kontrolle und Bemängelung „Aber die im Forum haben das so gesagt“ ?

Du willst also den Innenspiegel praktisch auf Bildschirm in Dauerfunktion umrüsten, statt auf Spiegel blickst du auf Monitor ?
Warum ? Dashcams laufen in Dauerschleifen, man muss sie nicht ständig beobachten. das macht man später wenn einer hinten drauf gefahren ist oder so und es um Schuldfragen geht.
Und Rückfahrkameras schalten sich erst ein wenn man auch rückwärts fährt, dazu muss der Monitor nicht im Spiegel sein.

MfG
duck313

Wenn mir jemand im Forum einen entsprechenden Paragraphen nennt weiß ich schonmal mehr. Ein Anruf bei den Prüforganisationen bringt auch nicht immer Klarheit, denn die Ansichten variieren dort auch beträchtlich.

Der Monitor ist permanent an (wozu auch immer) und zeigt die Kamerabilder der vorderen und hinteren Kamera in einem kleinen Teil des Spiegels, der Großteil des Spiegels erfüllt seine primäre Aufgabe: Spiegeln.

Die Logik würde sagen, dass es nicht relevant ist ob der Innenspiegel original ist, denn wenn ein Auto voll beladen ist kann man mit diesen auch nicht mehr nach hinten sehen - was auch erlaubt ist.

Logik und Gesetz sind aber leider nicht identisch.

Eine normale Digitalkamera hat nicht annähernd den Dynamikumfang eines menschlichen Auges - die Kamera kann also bei Dunkelheit oder tief stehender Sonne schnell geblendet werden. Auch der Tiefenschärfebereich ist schlechter. Und mit dem Einstellen der Blickrichtung ist es ebenfalls kompliziert. Von Verschmutzungen der Kamera bzw. des winzigen benutzten Ausschnitts der Heckscheibe ganz zu schweigen. Was passiert bei Regen?

Also: das ist eine doofe Idee und du machst dich damit strafbar nach § 23 StVO.

(https://daubner-verkehrsrecht.info/2014/sicht-und-gehoer-23-1-stvo-pflichten-fuer-den-fahrzeugfuehrer)

Hallo,

die StVZO verpflichtet zu zwei bis drei Außenspiegeln. Mit anderen Worten, wenn drei Außenspiegel vorhanden sind und man einen nicht benutzen kann (z.B. durch eine Sichtversperrung des Innenspiegels durch Personen im Auto oder einen Anhänger) müssen die beiden Außenspiegel freie Sicht zur Seite und nach hinten haben.

Durch das Verdecken eines Spiegels kommt es also nicht zum erlöschen der Betriebserlaubnis. Eine (direkte) potentielle Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer erkenne ich auch nicht. (Wie sie zum Beispiel vorliegen kann, wenn Du Dir selber aus Brettern einen Heckflügel zimmerst, der bei der Fahrt abfliegen, den nachfolgenden Verkehr oder z.B. Fußgänger gefährden könnte).

Zum ersten Punkt ist noch zu sagen, dass die meisten Innenspiegelmonitore ja auch eine Spiegelfunktion besitzen. Sie sind so groß, dass genügend Sicht neben dem Bild ist oder sie sind so verspiegelt, dass der ausgeschaltete Bildschirm den Blick nach hinten nicht beeinträchtigt.

Dafür gibt es Regeln, die sich nach Abdeckung der Sichtfläche orientieren. Die habe ich aber nicht mehr im Kopf. Aber im Netz fand ich Hinweise in Bezug auf Aufkleber: sie dürfen nicht größer als 0,1 m² sein, aber maximal 1/4 der Frontscheibe einnehmen und den Sichtbereich nicht versperren. Letzteres dürfte Auslegungssache sein. (Mir sind mitunter schon die A-Säulen, das Dach und der normale Innenspiegel zu sehr im Weg.) Quelle

Tja, wozu eigentlich? Ich würde damit zu einem Einbauprofi für Zubehörelektronik fahren, der das ganze mal so anschließt, wie sich das die Hersteller denken. Alleine schon weil mich das irritieren und nachts stark stören würde.

Üblich ist, dass sich der Monitor selbständig einschaltet, wenn man den Rückwärtsgang einlegt und dann wird die Einparkkamera angezeigt. Die vordere Einparkkamera wird für eine Weile mit aktiviert oder man schaltet den Bildschirm mit einen Tastendruck für eine programmierte Zeit ein.


Also: nein, die ABE erlischt mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht.

Aber der Monitor sollte mal sinnvoll angeschlossen werden.

Es gibt auch noch die Einschränkungen aus §1 und §23 (wie @anon2160089 schon schrieb), die Dich dazu bringen sollen, Dich durch nichts von der Teilnahme am Straßenverkehr ablenken zu lassen.

Grüße
Pierre

P.S.: Anekdote: ich habe solche Monitore für Rückfahrkameras und mit integrierten Navigationssystemen jahrelang eingebaut. Nie kam einer meiner Kunden zu mir und erzählte mir, dass er beim „TÜV“ oder bei einer Verkehrskontrolle Probleme bekommen hätte.

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Die seit einiger Zeit erhältlichen Kamerasysteme bei LKW sind bei den Fahrern einer Spedition, die mein Kunde ist, extrem unbeliebt. Die hatten fünf Fahrer Testfahrten machen lassen - alle waren deutlich dagegen.
Das räumliche Sehen entfällt komplett - ich weiß nicht, warum das überhaupt zugelassen ist.
Ein anderer Kunde hat einen Etron (absichtliche Falschschreibung wegen der herrlichen Bedeutung im Franösischen) gekauft, ein Vorführwagen. Der sagte zu dem Auto nach einer Woche:
„An sich ein tolles Fahrzeug. Aber ob ich mir diese Sch***e [Kameras als Außenspiegel] zwei Jahre lang antuen werde oder den Mist nicht doch bei nächster Gelegenheit abtrete - da bin ich mir noch nicht sicher.“

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Nein, es ist nicht so, dass der Rückspiegel durch einen Monitor ersetzt werden soll - der Monitor nimmt nur ca. 1/3 des Raumes des Rückspiegels ein. Ansonsten ist es ein relativ normaler Rückspiegel.