Erlischt die Gewährleistung bei eigener Reparatur?

Hallo,
ich habe bei ebay von einem Händler einen Artikel ersteigert bei dem eine Schraube fehlte. Ich habe diese Schraube ersetzt und dann festgestellt, dass der Artikel nicht funktioniert und habe ihn dann reklamiert. Der Verkäufer sagt: „nachdem Sie bereits an dem Artikel Reparaturen durchgeführt haben, erlischt jeglicher Gewährleistungsanspruch“. Ist das korrekt? Der Mangel lag doch schon bei Anlieferung vor und die ersetzte Schraube hat nichts damit zu tun, dass er nicht funktioniert. Ich hoffe sie können mir weiterhelfen. Vielen Dank im voraus.

Hallo

Wegen einer ersetzten Schraube erlischt die Gewährleistung auf keinen Fall. Der Verkäufer muss allerdings beweisen können dass Jemand daran rumgeschraubt hat.

Viel Glück

Peter