Erlischt ein Freistellungsauftrag automatisch?

Hallo,

erlischt ein Freistellungsauftrag automatisch, wenn bei einem Kreditinstitut, dem man irgendwann mal einen Auftrag über eine bestimmte Summe gegeben hat, sämtliche Verträge gekündigt sind und somit keinerlei Geschäftsbeziehungen mehr bestehen? Wenn nicht, muß dann dort ein Antrag über den Betrag 0€ gestellt werden?

Gruß
Pauli

Servus,

ein unbefristet erteilter Freistellungsauftrag ist unbefristet gültig und hört nicht von selbst irgendwann auf.

Das macht aber nichts, weil seit 2000 ohnehin nicht bloß die höhe der erteilten Freistellungsaufträge, sondern auch der Umfang zentral erfasst wird, zu dem sie genutzt worden sind.

Wenn also zu hohe Freistellungsaufträge erteilt, aber nicht genutzt wurden, ist das keine böse Tat, weil dadurch keine Steuer verkürzt wurde.

Schöne Grüße

MM

Ja, das ist so, wenn kein „Ende-Zeitpunkt“ hinterlegt ist, gilt er ewig.

Mit der zentralen Erfassung habe ich jedoch Probleme, ob das 100% zuverlässig ist und ich nicht doch noch zusätzlichen Aufwand habe.

Ich habe den Überblick mittels Excel. Man kann den Freistellungsantrag unterjährig anpassen, rückwirkend zum 1.1. des jeweiligen Jahres, was über Online-Banking geht.

Servus,

die Sache ist so einfach gestrickt, dass sie allemal zuverlässger ist als die einzelnen Steuerpflichtigen. Ob das 95 oder 98 oer 99,999 Prozent ausmacht, ist dabei egal.

Schöne Grüße

MM

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Hallo MM,

danke für die Info.

Gruß
Pauli

Und welche Bedeutung hat das? Keine.

Nee, das lese ich im § 45d Abs. 1 EStG anders: (…) folgende Daten zu übermitteln: (…) 3. bei den Kapitalerträgen, für die ein Freistellungsauftrag erteilt worden ist, a) die Kapitalerträge, bei denen vom Steuerabzug Abstand genommen worden ist (…) Die erteilten FSA werden seit 2000 nicht gemeldet, sondern nur die Beträge für die eine Freistellungin Anspruch genommen worden ist. Wenn man also bei einer Bank gekündigt hat, dann meldet die den für den abgelaufenen Veranlagungszeitraum freigestellten Betrag und dann nie wieder etwas. Den braucht man somit auch nicht extra zu kündigen. Der hat schlicht keine Bedeutung mehr.

Grüße