Erlischt Garantie bei Türanschlag-Wechsel des Kühlschrankes?

Hi.

Kunde A hat einen nagelneuen Kühlschrank eines namhaften Herstellers bei Amazon gekauft.
Da die Türen normalerweise rechts angeschlagen sind, möchte A die Anschlagseite der Türen nach links wechseln. Er macht alles genau nach der Anleitung des Herstellers. Jedoch ein Schraube lässt sich nicht festschrauben, das Gewinde ‚greift‘ nicht.
Anruf beim Kundenservice des Herstellers.
Der Service sagt: Garantie (bzw. Gewährleistung) ist erloschen, weil Kunde A die Türen ummontiert hat.
Stimmt das so?
Müsste da nicht trotzdem die Garantie greifen, weil das Gewinde defekt zu sein scheint?
(Mal als Vergleich: Wenn ich ein Auto kaufe und in diesem nach originaler Anleitung die Sitze anders einbaue als wie im Fabrikzustand gewesen, und dort passt etwas nicht, erlischt doch auch nicht die Garantie, nur weil ich etwas nach Hersteller-Anleitung umbaue, oder? )
Gruß
M.

Der Hersteller kann festlegen, welche Bedingungen für Garantie gelten. Wenn sie verlangen, dass Türanschlagwechsel nur von ihnen selbst oder durch Monteuren durchgeführt werden, dann ist das rechtens.

Die gesetzliche Gewährleistung ist davon nicht betroffen. Mängel am Produkt, die nicht von einem selbst hervorgerufen wurden, sind vom Händler zu beheben. Dabei ist es unerheblich, was man sonst mit den Geräten gemacht hat, solange sie nicht den Schaden verursacht haben.

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Zunächst einmal Garantie und Sachmängelhaftung (Gewährleistung) bitte auseinander halten. Was die Garantie hier her gibt, kann man ohne die Kenntnis des Wortlauts nicht sagen. Hier ist der Hersteller frei, wie er diese ausgestaltet.

Die Sachmängelhaftung muss nicht der Hersteller, sondern der Verkäufer erbringen, und daher ist hierfür dieser der richtige Ansprechpartner. Und von dem sollte man sich diesbezüglich auch nicht auf den Hersteller verweisen lassen, wie dies gerne versucht wird.

Im Rahmen der Sachmängelhaftung müsste hier ein Fehler vorliegen, der schon zum Zeitpunkt des Verkaufs angelegt war. Dies wird für die ersten sechs Monate vermutet (was nicht heißt, dass der Verkäufer auch durchaus ggf. das Gegenteil belegen kann).

Das Wechseln des Türanschlags gehört zum bestimmungsgemäßen Gebrauch eines Kühlschranks, und kann und darf durchaus auch vom Laien durchgeführt werden, und führt nicht automatisch zum Ausschluss der Sachmangelhaftung. Es kommt hier daher jetzt tatsächlich sehr darauf an, ob die Sache fachmännisch gemacht wurde, und hier tatsächlich schon von vorne herein ein Mangel angelegt war, der nunmehr zutage getreten ist, oder ob der Verkäufer hier ggf. nachweisen kann, dass das Problem hier vom Kunden selbst verursacht wurde. Ohne entsprechenden Nachweis wird der Verkäufer hier in den ersten sechs Monaten einstehen müssen.

… also müsste Person A dann Amazon (= den Verkäufer) ansprechen?

Gruß
M.

Ja. Persönlich würde ich auch immer erst Amazon kontaktieren, bevor ich mir den Stress antue, bei den Herstellern etwas zu erreichen.

Das ist völlig korrekt.
Was man ja auch bereits aus der Umbauanleitung in der Gebrauchsanweisung entnehmen kann. Die wendet sich doch an den Nutzer.
Oder steht dort „Darf nur vom Kundendienst gemacht werden“ ?

Es muss aber richtig gemacht werden, und ob ein Gewinde nicht passt prüft man indem man die Schraube vorher dort einzeln eindreht…

MfG
duck313

Nur, wenn Amazon der Verkäufer ist. Amazon tritt oft nur als Vermittler auf. Beim Artikel selber steht, wer ihn verkauft.
„Verkauf und Versand durch Amazon“ -> Amazon
„Verkauf und Versand durch Firma X“ -> Firma X

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