Erlischt der Pflichtteil von 50 % der Kinder 3 Jahre nach dem Tod der Mutter ?
Angenommen der Vater hat nun eine neue Lebensgefährtin, also eheänliche Gemeinschaft.
Stehen dieser nun im Todesfalle des Vaters 50% des Erbes zu?
Wie kann man verhindern, daß die neue Partnerin des Vaters alles abräumt?
danke für antworten.
gruss
Wieso Pflichtteil? Soweit testamentarisach nach der Mutter keine Enterbung stattgefunden hat, bestehen die gesetzlichen Erbanspüche unverändert fort. Das Erbe nach dem Vater steht Ihnen ohnehin zu. Die Lebensgefährtin hat keinen Erbanspruch. Sollte Ihr Vater Ihnen allerdings nicht gewogen sein, könnte er die Lebengefährtin als Alleinerbin einsetzen, oder was deutlich ärgerlicher für sie als Erben wäre, mit einem saftigen Vermächtnis bedenken welches die Erben aus dem Erbe vorab zu erfüllen hätten - also schön lieb zum Papa sein und stets um dessen Gunst buhlen - sonst gibts es wenig zu erben!
guten Tag lilli hund,
die Verjährungsfrist ist richtig. Sie beginnt
entweder mit dem Tag der Testamentseröffnung oder mit anderweitiger Kenntnisnahme von der erfolgten „Enterbung“. Der Pflichtteil erlischt zwar nicht, aber im Prozeß kann sich der Pflichtige auf die Verjährung berufen (das Ergebnis ist also das Gleiche).
Die Lebenspartnerin hat natürlich kein Pflichtteilsrecht, denn nur Ehegatten, Abkömmlinge und Eltern haben nur dieses Recht. Übrigens: Ihr Vater hat das natürlichste und selbstverständlichste Recht, mit seinem Vermögen so zu verfahren, wie er es möchte u n d ist nicht auf den Segen und das Interesse seiner Kinder angewiesen. Sie können also rechtlich hier natürlich n i c h t irgendwie „eingreifen“ und etwas zu verhindern suchen…
Nichts für ungut - aber es ist nun mal so. Auch Sie werden es nicht wollen, dass jemand in Ihren Vermögensdingen reinredet.
H.G.