Ich bin in Brasilien geboren, habe eine brasilianische Geburtsurkunde. Meine Mutter ist deutsch, mein Vater brasilianisch. Seitdem ich 4 Jahre bin lebe ich in Deutschland. Ich habe einen deutschen Pass seit Kindheit. Nach brasilianischem Recht bin ich Brasilianer (territoriales Recht) nach deutschem Recht Deutscher (Geburtsrecht). Wenn ich jetzt einen brasilianischen Pass beantrage, (den ich für die Einreise nach Brasilien als Brasilianer offiziell benötige) erlischt dann meine deutsche Staatsangehörigkeit? Oder muss ich vorher einen Antrag auf Doppelstaatsbürgerschaft stellen? Ich bin doch eigentlich mit Geburt bereits doppelt staatsangehörig, oder? Ich muss das Wissen, weil ich bald nach Brasilien möchte
Besten Gruß und Danke für Antworten.
Hallo,
vorneweg erstmal empfehle ich Dir einfach mal der Konsularabteilung der deutschen Botschaft in Brasilien eine Email mit Deiner Anfrage zu schicken ggf. auch anonym. Meine Erfahrung ist, dass man da recht schnell und kompetent Antworten zu solchen Fragen bekommt, auch wenn man einfach das Online-Formular der Botschaftswebseite nutzt.
Grundsätzlich ändert sich durch die einfach Beantragung eines Passes nix an der Staatsangehörigkeit. Entweder bist Du vorher schon Doppelstaatler oder nicht. Ich bin selbst seit meiner Geburt Doppelstaatler aber habe erst mit über 20 meinen anderen Pass beantragt.
Soweit ich weiss ist es so, dass wenn Du nach 1975 geboren wurdest, Du von Deiner Mutter per Abstammung die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen hast (vor 1975 richtete es sich nur nach dem Vater). Da Du schon als Kind Deutscher warst, nehme ich an, dass man Dich seit Geburt als Deutscher behandelt und wegen des brasilianischen Vaters/der Geburt in dem Land auch als Brasilianer. Du bist dann als Kind aus einer sog. binationalen Ehe (sofern die Eltern verheiratet waren) automatisch und auf Dauer Doppelstaatler, so wie ich auch.
Aber selbst wenn Deine Eltern beide Deutsche wären, Du aber in Brasilien qua Geburt Staatsbürger wirst wie in den USA, dann bist Du auch automatisch auf Lebenszeit Doppelstaatler. Das ist von den deutschen Behörden aus zumindest was die USA betrifft völlig in Ordnung (ist bei meiner Nachbarin der Fall). Da Du das brasilianische Gesetz analog zur Regelung in den USA beschreibst, nehme ich an, dass es dort genauso ist.
Dass Du durch Geburt eine weitere Staatsbürgerschaft erwirbst ist kein Grund dafür, dass man Dir die deutsche Staatsbürgerschaft aberkennt. Das wäre nur der Fall, wenn Du Dich als Erwachsener ohne entsprechende Beibehaltungsgenehmigung woanders einbürgern lassen würdest.
…nein, die deutsche erlischt nur wenn man eine andere annimmt, nicht aber wenn man eine andere schon hat und nur einen neuen Pass beantragt
Hallo
Ich denke das kommt darauf an ob die deutsche Behoerde deinen Antrag auf einen Brasilianischen Reisepass und somit deine brasiliansche Staatsangehoerigkeit akzeptiert oder nicht. Wenn du z.B. eine Staatsgehoerigkeit eines Landes innerhalb der Europaeischen Union annehmen moechtest, dann brauchst du keinen Beibehaltungsantrag stellen. Am Besten rufst du mal ganz unverbindlich bei deiner lokalen Auslaender Behoerde an. Die sind meist in der Stadtverwaltung oder Kreisverwaltung zu finden. Ich zum Beispiel musste einen Beibehaltungsantrag stellen, weil ich bei Annahme der US Staatsbuergerschaft automatisch meine deutsche verloren haette. Normalerweise musst du zum Zeitpunkt der Volljaehrigkeit eine Staatsbuergerschaft waehlen, aber das kann sich zwischenzeitlich geandert haben. Ich kenne mich leider nicht mit brasilianischem Recht aus, und rate dir dich bei den Behoerden kundig zu machen. Du kannst auch einfach mal im Internet nachzuschauen unter www.bva.bund.de. Das ist die Webpage des Bundesverwaltungsamts. Viel Glueck!
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