Erlösbesteuerung Verkauf landwirtschaft. Flächen

Der Erlös aus der Veräußerung landwirtschaftlicher Flächen des Betriebsvermögens kann ja steuerfrei reinvestiert werden innerhalb eines 3-Jahreszeitraums (meine ich). Wie sieht dies beim Erwerb von Flächen im Ausland aus? Oder gibt es da noch Unterschiede zwischen EU und Nicht EU Ländern?

Vielen Dank

Ich bin leider kein Experte dafür.

Welche Rechtsform hat das Unternehmen?
Kauft oder Verkauft das Unternehmen welchen in Deutschland ist das Land oder gibt es ein Unternehmen im Ausland?
Wobei ich sagen muß, ich müsste mich auch erst mal rein lesen, bin aber kein Steuerberater. LG hh

Sorry, aber L+F habe ich immer andere machen lassen… :smile: Da habe ich überhaupt keine Ahnung von.

Einzelunternehmen (Unternehmer=vollhaftend.Es geht um Flächenverkauf in Deutschland und Reinvestition im Ausland-europäisch oder nicht europäisch.
Wäre super wenn jemand was findet.

So wie gesagt ich bin kein Steuerberater aber steuerfrei ist das ganze nicht (Einkommensteuer) außer man wäre ein Immobilienmakler, dann sind das nur Umsatzerlöse.

Wenn das Einzelunternehmen Ackerland verkauft, was zum Betriebsvermögen gehört, dann sind das Erlöse die bei der Einahmen/Überschußberechnung mit einfliesen in die Besteuerung. Werden Grundstücke im Ausland gekauft, sind das Kosten die den Gewinn schmälern. Probleme gibt es nur mit der Haltefrist, hier darf man in einem bestimmten Zeitraum die Grundstücke nicht weiterverkaufen, sonst entsteht „Spekulationsgewinn“

Wobei ich mir nicht sicher bin, denn wenn es ein Einzelunternehmen ist, welches nicht im Handelsregister eingetragen ist, dann ist man ja nur Gewerbetreibender und haftet mit seinem vollen privaten Vermögen und somit ist es auch kein Betriebsvermögen nach Steuerrecht, sondern Privatvermögen. Und beim Kauf im Ausland besteht vllt. das Problem, das dort eine Abgabe zu leisten ist.

Sorry aber mehr habe ich nicht, ist wohl besser einen Steuerberater aufzusuchen. Gruß hh