So wie gesagt ich bin kein Steuerberater aber steuerfrei ist das ganze nicht (Einkommensteuer) außer man wäre ein Immobilienmakler, dann sind das nur Umsatzerlöse.
Wenn das Einzelunternehmen Ackerland verkauft, was zum Betriebsvermögen gehört, dann sind das Erlöse die bei der Einahmen/Überschußberechnung mit einfliesen in die Besteuerung. Werden Grundstücke im Ausland gekauft, sind das Kosten die den Gewinn schmälern. Probleme gibt es nur mit der Haltefrist, hier darf man in einem bestimmten Zeitraum die Grundstücke nicht weiterverkaufen, sonst entsteht „Spekulationsgewinn“
Wobei ich mir nicht sicher bin, denn wenn es ein Einzelunternehmen ist, welches nicht im Handelsregister eingetragen ist, dann ist man ja nur Gewerbetreibender und haftet mit seinem vollen privaten Vermögen und somit ist es auch kein Betriebsvermögen nach Steuerrecht, sondern Privatvermögen. Und beim Kauf im Ausland besteht vllt. das Problem, das dort eine Abgabe zu leisten ist.
Sorry aber mehr habe ich nicht, ist wohl besser einen Steuerberater aufzusuchen. Gruß hh