Ich habe für meinen Laptop eine Wertgarantie abgeschlossen. Nachdem er mir leider mehrfach vom Sofa gerutscht ist, sind vom gehäuse einige teile abgeplatzt, u.a. am linken Bildschirmgelenk. Da dieser schaden die funktion anfangs nicht beeinträchtigt hatte, habe ich die kunststoffteile erstmal provisorisch mittels sekundenkleber wieder festgeklebt. nun ist allerdings die verbindung zwischen gelenk und bildschirm quasi komplett kaputt. nun frage ich mich, ob die wertgarantie-versicherung den schaden auch noch übernehmen muss, da diese ja prinzipiell alle (auch durch selbstverschulden und fahrlässigkeit entstandenen) schäden übernimmt, oder ob mein versicherungsschutz durch meine eigenen schönheitsreparaturen erlischt.
diese Frage kann ich dir leider nicht beantworten. Konsuliere bitte dazu einen anderen User.
Prinipiell gilt aber immer: Einreichen kann nicht schaden.
zuerst weise ich darauf hin, dass diese Antwort absolut unverbindlich ist und keinerlei Rechtberatung darstellt, da mir das nicht erlaubt ist.
Leider sind mir die Bedingungen der Wertgarantie nicht geläufig.
Rein nach „Gefühl“, würde ich den Schaden melden, denn so wie du schreibst, würden auch eigenverschuldete Schäden zum Versicherungsschutz gehören. Somit dürfte es unerheblich sein, ob du schon einmal eine „kosmetische Operation“ an dem Gerät vorgenommen hast.
Ich wünsche Dir einen schönen Abend und eine wohlwollende Regulierung.
Viele Grüße S
Hallo Scrubby,
Von einer solchen Garantie habe ich noch nie gehört.
Du hast ja die Frage eigentlich schon selbst Beantwortet? (auch durch selbstverschulden und fahrlässigkeit entstandenen Schäden)
Das steht eigentlich in Deinem vertrag?!
Ich kenne das eigentlich so, das wenn man selbst an einem Garatie Gerät vornimmt, das eigentlich die Garantier erlischt!? Versuche doch ersteinmal das Teil los zu werden , vielleicht kann der Händler das Helfen, der Dir das Verkauft hat?
Ich Drücke Dir die Daumen das es klappt.
LG Lossi
Hallo
Sobald der ERSTE Schaden eintritt ist die Versicherung zu verständigen! Eine „Selbstreparatur“ kann und wird auch als Wertminderung oder Erhöhung des Schadens gewertet werden und somit die Leistungsfreiheit der Versicherung bedeuten. Also solange selbst reparieren bis nichts mehr geht und dann die Versicherung - das wird wohl nicht gehn. Die Garantie und auch der Versicherungsschutz erlischt sobald du selbst herumwerkelst.
Melde den Schaden aber trotzdem, mehr als eine Ablehnung kann ja nicht passieren.
LG Gerhard
was versichert ist muss in den Bedingungen zu dieser Wertgarantie stehen. Es gibt viele solcher Garantie die aber nix anderes sind als Versicherungen. Und jeder Verkäufer bestimm was mitversichert ist und was nicht.
Hallo, ich kann dir leider keine gesicherte Auskunft geben. Ich würde mal die Versicherungsvertragsbedingungen anschauen, ob da was dazu drin steht. Ansonsten mal bei der Versicherung vorher anrufen.
Hallo,
warum fragst Du dort nicht mal telefonisch an. Tu doch so, als ob nix passiert wäre und Du Dich nur schlau machen möchtest. Um genaue Auskunft geben zu können, müßte man das Vertragswerk lesen. Vielleicht hilft Dir Dein Versicherungsberater.
hier wird man GROBE fahrlässigkeit oder gar mutwilligkeit ansetzen, weil du selbst etwas daran gebastelt hast und du wirst wahrscheinlich keine erstattung erhalten.
tut mir leid. würd dir gern was anderes sagen wollen.
gruß
orovivo
hallo scrubby,
so wie sie ihren fall beschreiben, kann ich mir leider nicht vorstellen, dass ihr versicherungsschutz den schaden übernimmt bzw. repariert:
wie sie bereits selbst schrieben, ist der anfangsschaden durch eigenverschulden entstanden und
spricht auch eine provisorische „unfachmännische“ eigenreparatur absolut gegen eine versicherungsübernahme.
mfg, ichbins