Erlöschen eines Wohnrechts

Hallo,

angenommen Rentner X hat sein Haus zu Lebzeiten an eines der Kinder überschrieben. Mitvereinbart ist hierbei die Einräumung eines lebenslangen Wohnrechts.
Vater und Kind bewohnen das überschriebene Objekt gemeinsam.
Nun spielt der Rentner mit dem Gedanken, sich woanders noch einen Zweitwohnsitz zu nehmen.
Kann das Wohnrecht erlöschen, wenn der Rentner sich einen zusätzlichen Zweitwohnsitz nimmt und zwischen zwei Wohnungen hin- und herpendelt?
Gibt es Fristen, wie oft und lange der Erstwohnsitz aktiv bewohnt werden muss, um ein Wohnrecht nicht zu gefährden?

Gruß
Lawrence

Hi,

wenn vertraglich nichts anderes geregelt ist, bleibt das Wohnrecht bestehen.

Gruß
Tina