Hallo.
Ich hoffe jemand kann mir weiterhelfen.
Ein Unternehmen verkauft Ware auf einer Messe in der Schweiz (Drittland). Der Zoll wurde an der Grenze gezahlt.
Frage:
- Verkauf an schweizer Kunden ist Ausfuhr?
- Verkauf an deutschen Kunden ist nicht steuerbarer Umsatz, da Leistungsort im Drittland, oder?
Servus,
Beim Verkauf auf einer Messe wird die Verfügungsgewalt an den verkauften Gegenständen dort verschafft, wo die Messe stattfindet. Somit steuerbefreite Ausfuhrlieferung des deutschen Unternehmers „an sich selber“ (in seiner Eigenschaft als in der CH umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer), und der Verkauf auf der Messe ist steuerbar und mehrwertsteuerpflichtig in der CH.
Nach der Eidgenössischen Kleinunternehmerregelung (Art. 25 1a MWStG) sind Unternehmer mit einem Umsatz bis 250.000 SFr p.a. von der Mehrwertsteuerpflicht ausgenommen, wenn bei Regelbesteuerung ihre Mehrwertsteuerzahllast 4.000 SFr nicht überstiege.
Wenn diese Grenzen eingehalten sind, passiert auf der CH Seite nichts weiter.
Verkauf an deutschen Kunden ist nicht steuerbarer Umsatz, da Leistungsort im Drittland, oder?
Hmmm - Verkauf von Waren eine sonstige Leistung???
Für die Frage, ob eine Ausfuhrlieferung vorliegt oder nicht, spielt die Nationalität eines Kunden keine Rolle. Sein Wohnsitz kann eine Rolle spielen, im Zusammenhang Ausfuhrlieferung im nichtkommerziellen Reiseverkehr. Das tut hier aber nichts zur Sache.
Schöne Grüße
MM