hallo,
wenn die betriebserlaubnis eines pkw erloschen ist und dieses einen unfall verursacht - unter welchen umstäden nimmt die versicherung den halter in regress?
muss die veränderung welche zum erlischen der betriebserlaubnis geführt hat den unfall mitverursacht haben? (z.b. eine nicht eingetragene anhängerkupplung verursacht eigentlich keinen unfall)
gruss und dank
desperado
Hallo,
ich empfehle einen Anwalt - für den Fall das dies ein echtes problem ist.
Ansonsten wäre es unter Umständen auch eine Frage des Vertrges, den wir aber nicht kennen!
Thorulf Müller
wenn die betriebserlaubnis eines pkw erloschen ist und dieses
einen unfall verursacht - unter welchen umstäden nimmt die
versicherung den halter in regress?
Vermutlich in jedem Fall. Stellt sich nur die Frage in welcher Höhe.
muss die veränderung welche zum erlischen der
betriebserlaubnis geführt hat den unfall mitverursacht haben?
Nein. Ein Fahrzeug ohne Betriebserlaubnis darf gar nicht in den Verkehr geracht werden.
Lese die Versicherungsbedingungen, die dir die Versicherung mit Abschluß des Vertrages übergibt.
Dort sind mindestens Haftungsausschlüsse bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit vereinbart.
Wer ein Fahrzeug ohne Betriebserlaubnis in Betrieb nimmt, handelt vorsätzlich oder grob fahrlässig. Die Versicherung wird vermutlich dem Unfallgegner den Schaden ersetzen, sich aber beim Halter das Geld zurückholen.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]