Ist es korrekt vom Finanzamt berechnet, wenn im Lohnsteuerbescheid ermäßigt zu besteuernder Arbeitslohn komplett zu Bruttoarbeitslohn addiert wird? Daraus würde sich doch ein sehr viel höherer Steuersatz ergeben, der auch eine entsprechende Nachzahlung zu Folge hätte. Der ermäßigt zu besteuernde Arbeitslohn (z.B. Abfindungszahlungen oder Sonderzahlungen zu einem Dienstjubiläum) werden doch schon vorab gemäß Lohnsteuerbescheinigung bersteuert und müssen doch nicht nachträglich erneut bersteuert werden, oder?
Vielen Dank schon mal für alle Antworten!