Ermäßigt zu besteuernder Arbeitslohn im Lohnsteuerbescheid nochmals besteuert?

Ist es korrekt vom Finanzamt berechnet, wenn im Lohnsteuerbescheid ermäßigt zu besteuernder Arbeitslohn komplett zu Bruttoarbeitslohn addiert wird? Daraus würde sich doch ein sehr viel höherer Steuersatz ergeben, der auch eine entsprechende Nachzahlung zu Folge hätte. Der ermäßigt zu besteuernde Arbeitslohn (z.B. Abfindungszahlungen oder Sonderzahlungen zu einem Dienstjubiläum) werden doch schon vorab gemäß Lohnsteuerbescheinigung bersteuert und müssen doch nicht nachträglich erneut bersteuert werden, oder?

Vielen Dank schon mal für alle Antworten!

Aufbau der ESt-Berechnung im Bescheid
Servus,

bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte, am Anfang des Bescheides, sind alle Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit in einer Summe ausgewiesen.

Die ermäßigte Besteuerung wird am Ende der Berechnung der festzusetzenden ESt ausgewiesen. Zur Frage gehört, was an dieser Stelle im Bescheid steht.

Schöne Grüße

MM