hallo!
Inwiefern kann man als nicht gewerblich handelnde Person Dinge kaufen, die dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegen, und dann in Dinge verarbeiten, die unter dem normalen Satz laufen?
Nehmen wir mal an, dass Orangen und Äpfel dem ermäßigten Satz unterlägen, aber Obstsalat mit dem vollen Satz besteuert wäre.
Nun könnte jemand Orangen und Äpfel kaufen, diese zu Obstsalat verarbeiten und bei dessen Verkauf ja die Differenz zwischen 7 % und 19 % Gewinn machen.
Inwiefern ist das zulässig und welche eventuellen Regelmechanismen gibt es?
Gruß
Paul
Hi,
wie willst du das ohne Gewerbeschein versteuern? Angebot und Nachfrage, Preis auf Märkten, Kleingewerbe oder nicht, mach was draus.
Gruß
Selorius
Guten Tag,
mal davon abgesehen: Wie will ich mit Steuern Gewinn machen; die muß man doch ans Finanzamt abführen. Außerdem beträgt doch die Differenz zwischen 7 % gezahlter Steuer und 19 % erhaltener Steuer doch -12% ? Ich muß also die Differenz zahlen und erhalte die doch nicht ? oder irre ich mich ?
Guten Tag,
mal davon abgesehen: Wie will ich mit Steuern Gewinn machen;
die muß man doch ans Finanzamt abführen.
Ich muss keine Umsatzsteuer ans Finanzamt bezahlen.
Außerdem beträgt doch
die Differenz zwischen 7 % gezahlter Steuer und 19 %
erhaltener Steuer doch -12% ? Ich muß also die Differenz
zahlen und erhalte die doch nicht ?
theoretisches Beispiel:
auf Orangen und Äpfel gilt 7% Steuer
auf Obstsalat 19%
1 kg Äpfel kostet 1 € netto, 1,07 brutto
1 kg Orangen kostet 1 € netto, 1,07 brutto
Ich kaufe je ein Kilogramm und schnipsel alles klein.
Nun verkaufe ich meinen Obstsalat für
1 € pro kg (netto), also für 1,19 brutto.
Wenn ich den ganzen Obstsalat verkauft habe, habe ich 2,38 € eingenommen; das Obst hatte ich für 2,14 € gekauft. Ich habe also einen Gewinn von 24 Cent gemacht.
Gruß
Paul
Hallo!
Ich muss keine Umsatzsteuer ans Finanzamt bezahlen.
Dann erkläre das mal meinem Finanzamt - die wissen das noch nicht. 
Wenn ich den ganzen Obstsalat verkauft habe, habe ich 2,38 €
eingenommen; das Obst hatte ich für 2,14 € gekauft. Ich habe
also einen Gewinn von 24 Cent gemacht.
Falsch. Dein Gewinn beträgt genau 0 Euro: Verkaufspreis 2 Euro minus Einkaufspreis 2 Euro. Außerdem hast Du 38 Cent Umsatzsteuer kassiert, von denen Du die 14 Cent Umsatzsteuer abziehen darfst, die Du beim Einkauf gezahlt hast (das nennt man Vorsteuerabzug.) Die restlichen 24 Cent bekommt das Finantamt.
http://de.wikipedia.org/wiki/Umsatzsteuer
http://de.wikipedia.org/wiki/Vorsteuerabzug
Gruß,
Max
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aber nur wenn deine Arbeit nichts wert ist.
BWL ist fast genau so schwer wie Computer…gelle
Übringens, wer Rechnungen ausstellt, auf denen Mehrwertsteuer ausgewiesen ist und diese nicht abführt, macht sich keine Freunde…
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Guten Tag,
Guten Tag,
Ich muss keine Umsatzsteuer ans Finanzamt bezahlen.
dann darfst du auch keine von deinen Kunden verlangen. Wenn ich Mehrwertsteuer (!) ausweise habe ich die auch an das Finanzamt abzuführen ! Schon mal was von Steuerhinterziehung gehört ?
Moin,
Inwiefern kann man als nicht gewerblich handelnde Person Dinge
kaufen, die dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegen, und
dann in Dinge verarbeiten, die unter dem normalen Satz laufen?
=> wenn dies als regelmäßige Einnahmequelle dienen soll, dann liegt hier eine gewerbliche Einkunftsquelle vor
=> umsatzsteuerlich könnte eine Kleinunternehmung vorliegen, dann darf aber weder Vorsteuer vom Finanzamt erstattet werden noch Umsatzsteuer beim Verkauf erhoben werden
Nehmen wir mal an, dass Orangen und Äpfel dem ermäßigten Satz
unterlägen, aber Obstsalat mit dem vollen Satz besteuert wäre.
Nun könnte jemand Orangen und Äpfel kaufen, diese zu Obstsalat
verarbeiten und bei dessen Verkauf ja die Differenz zwischen 7
% und 19 % Gewinn machen.
=> dann gelten hier aber, wenn Kleinunternehmer im umsatzsteuerlichen Sinne, nicht die Umsatzsteuersätze als Preisfindung/ „Gewinnermittlung“, sondern ganz andere Sätze. Und nicht nur dann, sondern generell
Inwiefern ist das zulässig und welche eventuellen
Regelmechanismen gibt es?
=> nicht nur eventuell sondern ziemlich sicher im Bereich der Steuer die Einkommensteuer, die Umsatzsteuer und die Gewerbesteuer
Schöne Grüße
e
Irgendwie versteh ich das Problem nicht.
Entweder unser Obstschnibbler ist Kleinunternehmer, dann kauft er seine Zutaten für 2,14 € ein, und verkauft sie für 2,38 €.
Sein Gewinn, also die Entlohnung fürs Schnibbeln beträgt 24 ct, die der Einkommensteuer unterliegen.
Oder der Obstschnibbler ist kein Kleinunternehmer, sondern unterliegt der Regelbesteuerung.
Dann zahlt er für das Obst an den Obshändler 2,14 €, bekommt 14 ct vom FA wieder. Von seinem Verkaufserlös zahlt er 38 ct an das Finanzamt, hat also genau einen Gewinn von 0 € gemacht.
So, und die Sache mit dem Kleinunternehmer geht nur bis 17500 € Umsätze pro Jahr.