„Sie zahlen auch nur einen
ermäßigten Satz bei den Sozialabgaben“.
Also diese Vorschrift würde mich ja mal brennend interessieren, wonach man „ermäßigte“ Sozialabgaben bezahlen muss. Meint der damit die Gleitzone, weil es hier keine hälftige Beitragstragung gibt?
Damit hat Frau Müller ein Problem,da sie im Krankheitsfall keinen :Anspruch auf Krankengeld hätte. (leider schon mal erlebt)
Woher kommt der ermäßigte Beitragssatz in der Krankenversicherung? Aus der Hüfte geschossen kenne ich den nur von Rentnern, Altersteilzeitlern und Beschäftigungen die auf weniger als 6 Wochen befristet wurden.
In meinem Augen ist diese Begründung völliger Käse. Sofern sie unter den Geltungsbereich des Tarifvertrages fällt, bzw. der Arbeitgeber, dann hat sie auch Anspruch auf den Mindestlohn. Ohne wenn und aber. Die einfache Formel lautet bei den allgemeinverbindlichen Tarifverträgen bzw. durch Rechtsverordnung festgelegten Mindestlöhnen: Voraussetzungen erfüllt = Anspruch auf den dort festgelegten Lohn. Punkt.
Hinsichtlich eines Nachtzuschlags müssen die Experten (dafür ich bin keiner) ran, aber ich meine es wurde gerichtlich entschieden, dass einer gezahlt werden muss. Ich meine es bewegt sich im Dunstkreis von 25 %, was als Zuschlag empfohlen wird. Und Zuschlag heißt zusätzlich. Nicht ersatzweise. Vorallem nicht beim Mindestlohn.
Auch wenns blöd klingt, aber mittlerweile bin ich gerade bei solchen Aktionen, die Arbeitnehmer versuchen zu verdummbeuteln auf dem Trip, dass man den Leuten in schicken Grün mit „Zoll“ auf dem Rücken mal einen Hinweis geben kann. Dieses ewige Drumherumdrücken um gesetzliche bzw. tarifliche Normen nimmt wirklich langsam Überhand. Vielleicht bin ich da auch überreizt, schließlich seh ich das fast tagtäglich.
LG
S_E