Ermäßigter Steuersatz Hotels

Hallo,

ab 2010 kommen Hotels und Beherbegungsbetriebe ja in den Genuss des ermäßigten Umsatzsteuersatzes.

Gilt das Ganze denn auch für ein Stundenhotel?

„die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen, die ein Unternehmer zur kurzfristigen Beherbung von Fremden bereithält“

so der offiziell geplante Gesetzestext.

Auch ein Stundenhotel vermietet Wohn- und Schlafräume zur kurzfristigen Beherbung an Fremde.

Was der Fremde in diesem Zimmer treibt spielt wohl keine Rolle.
Oder ist die Beherbergung hier nur ein Nebenprodukt einer ganz anderen Leistung?

Gruß
Lawrence

Wenn das Stundenhotel nur das Zimmer zur Verfügung stellt, dann fällt es unter den ermäßigten Steuersatz.

Wenn die „Dame“ eine Angestellte des Stundenhotels ist und das Zimmer mit „Dame“ und deren Dienste vermietet wird, ist wohl der volle USt-Satz fällig.

Gruß

Jörg

P.S. Mir erschließt sich bis heute nicht, was unsere Regierung damit erreichen möchte, den ermäßigten Umsatzsteuersatz auf Hotelübernachtungen anzuwenden. Kann mir das einer erklären? Förderung Tourismus?

Hallo,

das war auch meine Vermutung.
Unterstellen wir mal, die Hausbesitzerin vermietet direkt an die Damen.
Es dürfte doch letzlich egal sein, wen die Dame mit aufs Zimmer nimmt.

Die Hausbesitzerin hat wirklich nur reine Vermietungsumsätze.

Gruß
Lawrence

P.S: die Regelung versteht wirklich niemand, vor allem da Umfragen unter Hoteliers grundsätzlich die Antwort ergeben, dass da kein Preisnachlass gewährt werden wird.

Servus,

Unterstellen wir mal, die Hausbesitzerin vermietet direkt an
die Damen.

Auch in diesem Fall dürfte die Vermietung nur Teil eines ganzen Paketes von Leistungen sein, die von einer reinen Beherbergung ganz erheblich abweichen. Außer der Putzfrau gibt es Hausbesorger, Rausschmeißer, Aufpasser, Revierschutzbeauftragte, eventuell Serviceagenten für Einreise und Aufenthaltstitel etc. etc.

Schöne Grüße

MM