Ich habe ein Darlehen mit öffentlicher Förderung erhalten. Ich wohne in Schleswig Holstein. Nun habe ich von einem Freund gehört, das man bei Darlehen welche öffentlich gefördert wurden, eine Ermäßigung der Grundsteuer beantragen kann. Ist dies richtig? Weis jemand etwas hierüber? Danke
Hallo,
zu wenig Infos. Wofür ist das Darlehen denn? Ich vermute mal für ein vermietetes Objekt. Ist mir so nicht bekannt, muss aber nichts heißen, da sich manche Dinge sehr oft ändern und es für bestimmte Sachen in den Ländern unterschiedliche Regelungen gibt. Am Besten mal beim dortigen Finanzamt nachfragen.
Einen schönen Abend noch.
Die Gemeindeverwaltung bzw. Stadtverwaltung legt den Hebesatz für die Grundsteuer fest. Also sollten Sie dort nachfragen, ob und in welcher Höhe eine Ermäßigung in Frage kommt.
Allerdings habe ich noch nie davon gehört. Wenn Sie weitere Informationen haben, teilen Sie diese hier gerne mit.
das Darlehen ist wohl ein Hypothekendarlehen mit dem der Kauf einer Immobilie oder eines Grundstückes getätigt wurde??
Es gibt in der Tat eine Reihe von Möglichkeiten, eine ermäßigte Grundsteuer zu zahlen. Diese sind aber klar definiert.
Nur weil ein Darlehen mit öffentlicher Förderung besteht, ist mir persönlich kein Fall bekannt, in dem deshalb die Grundsteuer ermäßigt wurde.
Wenn Du ganz sicher sein willst, musst Du hier wenigstens Dein Finanzamt befragen, noch besser, einen Steuerberater.
Oder Du googlest mit dem Suchbegriff „Ermäßigung der Grundsteuer“. Hier findest Du dann die Voraussetzungen die gegeben sein müssen, um in den Genuß einer ermäßigten Grundsteuer zu kommen.
Sorry, tut mir leid, hab ich noch nie gehört.
Frag doch Deinen Freund, woher er das weiß. Anschließend kannst die Grundsteuerermäßigung bei der Gemeinde beantragen, die diese Grundsteuerermäßigung gewährt.
Hallo,
vorab folgender Hinweis: Grundsteuer ist Ländersache.
Wie das schleswig-hosteinische Steuerrecht diesbezüglich gestaltet ist, kann ich nicht beurteilen. Nach meiner Kenntnis gibt es Grundsteuerermäßigung z.B. wenn ein Teil des Gebäudes gewerblich genutzt wird.
Liebe/r jkjk,
ich bin selber Besitzer von zwei Eigentumswohnungen in Berlin und Schleswig-Holstein, und habe auf Deine spezielle Anfrage trotz intensiver Internetrecherche keine adaequate Antwort gefunden. Das einfachste wird wohl sein, einfach bei der zustaendigen Gemeindeverwaltung anzurufen, und dort genau diese Frage stellen, weil das Grundsteuer-Verhalten in Deutschland extrem verschieden ist.