Hallo,
unser Unternehmen ist verpflichtet Rechnungslegungsunterlagen beim elektronischen Bundesanzeiger zu veröffentlichen. Die Offenlegung unseres Abschlusses 2006 erfolgte verspätet und es wurde ein Ordnungsgeld in Höhe von 2.500 EUR festgesetzt:
Nach Androhung eines Ordnungsgeldes im November 2008 erhielt ich eine Frist von 6 Wochen zur Veröffentlichung. Leider habe ich auch diese letzte Frist um weitere 13 Tage überzogen und schließlich Mitte Januar 2009 veröffentlicht. Nun erhalte ich im März 2010 die Festsetzung eines Ordnungsgeldes in Höhe von 2.500,- Euro zzgl. Auslagen.
Aus dem Forum habe ich erfahren, dass zumindest in einem sehr ähnlichen aktuellen Fall die letzte Frist zur Offenlegung um 14 Tage überzogen wurde und das Ordnungsgeld nur 250,- EUR betrug.
Mich würde jetzt brennend interessieren, ob in ähnlichen Fällen schon häufiger Ordnungsgelder deutlich unter 2.500,- Euro festgesetzt wurden. Ich wäre mit 250,- Euro schon mehr als zufrieden! Wie stehen meine Chancen?
Vielen Dank
TeeVee