Ermäßigung von Ordnungsgeld nach § 335 HGB?

Hallo,
unser Unternehmen ist verpflichtet Rechnungslegungsunterlagen beim elektronischen Bundesanzeiger zu veröffentlichen. Die Offenlegung unseres Abschlusses 2006 erfolgte verspätet und es wurde ein Ordnungsgeld in Höhe von 2.500 EUR festgesetzt:

Nach Androhung eines Ordnungsgeldes im November 2008 erhielt ich eine Frist von 6 Wochen zur Veröffentlichung. Leider habe ich auch diese letzte Frist um weitere 13 Tage überzogen und schließlich Mitte Januar 2009 veröffentlicht. Nun erhalte ich im März 2010 die Festsetzung eines Ordnungsgeldes in Höhe von 2.500,- Euro zzgl. Auslagen.
Aus dem Forum habe ich erfahren, dass zumindest in einem sehr ähnlichen aktuellen Fall die letzte Frist zur Offenlegung um 14 Tage überzogen wurde und das Ordnungsgeld nur 250,- EUR betrug.

Mich würde jetzt brennend interessieren, ob in ähnlichen Fällen schon häufiger Ordnungsgelder deutlich unter 2.500,- Euro festgesetzt wurden. Ich wäre mit 250,- Euro schon mehr als zufrieden! Wie stehen meine Chancen?

Vielen Dank
TeeVee

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Sorry, aber mit solchen Sachen hatte ich noch nie zu tun - eher Ärger mit der Wettbewerbszentrale, und Domäinschutzverletzung, aber das ist eine andere „Baustelle“ - Grüße Mike

Kann ich leider nicht beantworten

Hallo TeeVee,

ich kann Dir da leider nicht weiterhelfen.

MfG

babycoyote

Für eine Antwort auf Deine Frage bin ich nicht kompetent
Grüssse aus Hamburg

Hallo,

unser Unternehmen ist verpflichtet Rechnungslegungsunterlagen
beim elektronischen Bundesanzeiger zu veröffentlichen. Die
Offenlegung unseres Abschlusses 2006 erfolgte verspätet und es
wurde ein Ordnungsgeld in Höhe von 2.500 EUR festgesetzt:

Nach Androhung eines Ordnungsgeldes im November 2008 erhielt
ich eine Frist von 6 Wochen zur Veröffentlichung. Leider habe
ich auch diese letzte Frist um weitere 13 Tage überzogen und
schließlich Mitte Januar 2009 veröffentlicht. Nun erhalte ich
im März 2010 die Festsetzung eines Ordnungsgeldes in Höhe von
2.500,- Euro zzgl. Auslagen.
Aus dem Forum habe ich erfahren, dass zumindest in einem sehr
ähnlichen aktuellen Fall die letzte Frist zur Offenlegung um
14 Tage überzogen wurde und das Ordnungsgeld nur 250,- EUR
betrug.

Mich würde jetzt brennend interessieren, ob in ähnlichen
Fällen schon häufiger Ordnungsgelder deutlich unter 2.500,-
Euro festgesetzt wurden. Ich wäre mit 250,- Euro schon mehr
als zufrieden! Wie stehen meine Chancen?

Vielen Dank
TeeVee

Hallo Teevee,

Ordnungsgelder sind vo Bundesland abhängig. Die höhe des Geldes liegt im ermessen der Behörde.

Hoffe Dir nicht ganz den Mut genommen zu haben.

Hallo,

wenn die 6 Wochenfrist nach der Androhungsverfügung um weniger als 14 Tag überschritten wird, sollte das Ordnungsgeld nur 250 € betragen. Einspruch und Beschwerde an das BfJ schreiben und in Selbsthilfeinitiativen mitarbeiten!

http://www.facebook.com/pages/Nein-zum-EHUG-Ordnungs…

und/oder

http://frgzchn.wordpress.com/2008/04/24/der-knaller-…

Hallo,

nur wenn die 6 Wochenfrist nach der Androhungsverfügung um weniger als 7 Tage überschritten wird, gibt es eine Herabsetzung des Ordnungsgeldes auf 250 €. Urteil des Landgerichtes Bonn vom 2.12.2008 Aktenzeichen 37T 627/08 veröffentlicht auf www.nrwe.de. Wir empfehlen: in Selbsthilfeinitiativen mitarbeiten!

http://www.facebook.com/pages/Nein-zum-EHUG-Ordnungs…

und/oder

http://frgzchn.wordpress.com/2008/04/24/der-knaller-…

Die Art und Weise wie maximal viel Ordnungsgeld kassiert wird, ist eine ekelhafte Abzocke ohne Sinn und Verstand.

Hallo Teevee, bitte noch einmal melden, wie geht es inzwischen? auch mit der Arbeit zum Beispiel nach Luxemburg gewandert? In allen anderen Ländern in Europa sind die Rahmenbedingungen für kleine Unternehmen besser!