Hallo!
Eine Abmahnung stellt eine Voraussetzung für die fristlose Kündigung dar. Was ist in dem Fall eine „Ermahnung“? Welche Rechtswirkung entfaltet sie?
Gruß
Hallo!
Eine Abmahnung stellt eine Voraussetzung für die fristlose Kündigung dar. Was ist in dem Fall eine „Ermahnung“? Welche Rechtswirkung entfaltet sie?
Gruß
Hi!
Eine Abmahnung stellt eine Voraussetzung für die fristlose
Kündigung dar.
Nö.
Eine Abmahnung ist eine „Erinnerung“ an den AN, dass er den abgemahnten Fehler in Zukunft nicht wiederholt, da er sonst rausfliegt.
Eine außerordentliche Kündigung wird dann ausgesprochen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der die Weiterarbeit bis zum Ende der ordentlichen Kündigungsfrist für eine der Parteien unzumutbar macht.
Wenn der Grund so „unwichtig“ ist, dass man abmahnt, wird dieser Grund in der Regel nicht für eine außerordentliche Kündigung reichen.
Was ist in dem Fall eine „Ermahnung“? Welche
Rechtswirkung entfaltet sie?
Kommt auf die Form der Ermahnung an…
VG
Guido
Kommt auf die Form der Ermahnung an…
Schriftlich…
Schriftlich…
Ich meinte eigentlich eher den wortgetreuen Inhalt.
Dann kommt es natürlich absolut auf den Einzefall an:
Was ist vorgefallen?
Welche Vorgeschichte gibt es?
etc. pp.
Kurz: Aus der Ferne nicht zu beurteilen - und eh bestenfalls dann angreifbar, wenn es zum Äußersten (Prozess) kommt…
Gruß
Guido
Hallo!
Eine Abmahnung stellt eine Voraussetzung für die fristlose
Kündigung dar. Was ist in dem Fall eine „Ermahnung“? Welche
Rechtswirkung entfaltet sie?
Den Begriff Ermahnung habe ich noch nicht kennen gelernt.
Bei einer Abmahnung sieht aber meines Wissens so aus, dass dort genau die abgemahnte Handlung/Unterlassung beschrieben werden muss, zudem muss dort drinstehen, dass bei einer Wiederholung mit einer Kündigung zu rechnen ist.
Ich vermute mal (sorry, wenig hilfreich, aber ich bin kein RA), dass auch ein Brief, auf dem nur „Ermahnung“ steht, der aber genau wie eine Abmahnung verfasst ist (Beschreibung des Fehlverhaltens, Drohung mit ernsten Konsequenzen im Wiederholnugsfall) auch dieselbe Rechtswirkung hat.
Eine „Ermahnung“ ist eine mildere Sanktion als eine Abmahnung. Eine Ermahnung wäre also etwa:
Du hast 5 Pakete runtergeworfen, weil du mal wieder mitten am Tag gepennt hast. Bitte in Zukunft bei der Arbeit wach sein!
Wichtig ist aber nicht, was drauf steht, sondern was drin ist.
Alles, was die die klassischen Elemente der Abmahnung enthält (Rüge, Aufforderung zur Unterlassung, Androhung der Kündigung im Wiederholungsfall) ist auch eine Abmahnung.
den Wortlaut darf ich hier leider nicht wiedergeben, verstößt gegen die Regeln.
Nur kurz es wurde ein nicht absichtliches Fehlverhalten des Arbeitnehmers beschrieben, was zur Sachbeschädigung führte. Bei weiteren derartigen Vorfllen wurde mit einer Abnahmung gedroht.
Gruß
Wichtig ist aber nicht, was drauf steht, sondern was drin ist.
Alles, was die die klassischen Elemente der Abmahnung enthält
(Rüge, Aufforderung zur Unterlassung, Androhung der Kündigung
im Wiederholungsfall) ist auch eine Abmahnung.
Danke, dann bestätigt sich ja meine Meinung.
sagt:
Carsten,
der sich freut, dass sein Rechtsempfinden manchmal auch der Wirklichkeit entspricht.