Hallo!
Mal angenommen:
Es kommt Post vom Vermieter und zwar eine „Ermahnung wegen vertragswidrigen Verhalten“. Angenommen einer der Nachbarn hat den Mieter, der die Abmahnung erhalten hat auf dem Kieker und versucht durch immer erneute Beschwerden seinem Mitmieter zu schaden.
Der Nachbar hat in den vergangenen Wochen Aufnahmen gemacht (Teils mit Datum auf dem Bild und teilweise ohne).
Es handelt sich um Dinge wie die Leiter nicht umgehend in den eigenen Keller zurückgestellt oder die Wäsche im Waschkeller (wie man das eben macht) sortiert, um sie in zwei bis drei Maschinen weg zu waschen. Abends muss man natürlich aufhören und räumt diese nicht weg die Waschmaschine des Mieters in der hintersten Ecke steht (Die letzte in der Reihe, kein Nachbar muss dahin) und eigentlich keinen stört, außer den Nachbarn.
Was muss man bei einer Ermahnung machen? Handelt es sich dabei schon um ein Abmahung? Eine Abmahung im Arbeitsrecht ist ja auch nicht so einfach durchzubekommen! Sollte widersprochen werden und vorallem auf was muss geachtet werden?
Was kann der Vermieter mit einer vom Mieter widersprochenen „Abmahnung bzw. in diesem Fall eine Ermahnung wg. vertragswidrigen Verhaltens“ machen. Ist das etwas auf das man reagieren muss? Danke schon einmal im voraus.
Für jede Info sehr dankbar.
Gruß Opec