Ich bin derzeit krankgeschrieben. Ich habe meine Krankmeldung rechtzeitig in der Firma eingeworfen (es war Wochenende, die Firma hatte geschlossen). Jetzt wurde ich schriftlich ermahnt. Man wirft mir vor das ich mich nicht bei meinem Vorgesetzten abgemeldet hätte. Des weiteren heißt es das von mir keine Telefonnummer bekannt sei unter der man mich erreichen kann. Ich wurde früher jedoch schon mehrmals zuhause nach der üblichen Arbeitszeit angerufen. Außerdem hat meine Vertretung meine Telefonnummer und meine eMail Adresse. Jetzt droht man mir im Wiederholungsfalle mit einer Abmahnung. Die Ermahnung ist auch in meine Personalakte aufgenommen worden. Soll ich eine Gegendarstellung schreiben? Welche Auswirkungen hat die Ermahnung?
Hallo Frank,
im allgemeinen reicht der Einwurf der AU. Telefonisch/Mail hättest du dich erkundigen könne, ob die AU auch angekommen ist (Nachweispflicht). Aber ich würde eine freundliche Darstellung des Ablaufes schreiben und entweder auf Löschung der Ermahnung oder Hinterlegung deiner Darstellung bitten. Grundlage sollte sein: Ich habe es als ausreichend angesehen Ihnen sofort den AU-Schein zu bringen und im Briefkasten zu hinterlegen, da ich weiß, das dieser als erstens morgens gelehrt wird. Meine Telefon-Nr Ihnen/Stellvertreter bekannt ist, etc…
Ein Verweis auf anwaltliche Beratung würde ich unterlassen, da man sonst weiteres da reindichten könnte.
Solltest du Urteilke dazu brauchen, schaust du unter:
http://www.landwellglobal.com/de/eng/aboutus/newslet…
oder besser ist
http://www.urbanfischer.de/journals/frame_template.h…
Gruß
Martin
Hallo Frank (Anrede ist immer gern gesehen)
Das Sinnigste, was Du machen kannst ist: nichts.
Man kann jetzt darüber streiten, inwieweit der AG im Recht ist. Meines Erachtens rügt er die Tatsache, daß Du dich nicht abgemeldet hast, zurecht, denn dies hat unverzüglich zu erfolgen. Da ich mal unterstelle, daß Dein Arbeitsbeginn vor Zeitpunkt der üblichen Leerung des Briefkasten liegt (ganz zu schweigen davon, daß der Brief noch geöffnet, der Inhalt zur Kenntnis genommen und die Information die entsprechende Person finden muß), wäre dein Meldung insofern verspätet. Davon ab halte ich es auch für schlechten Stil, aber das ist eine andere Frage. Demenstsprechend solltest Du dich nicht ärgern, sondern eher froh darüber sein, daß der AG dich nicht direkt ordentlich abgemahnt hat, sondern es erst einmal im „Guten“ versucht.
Von einer großangelegten Diskussion mit dem AG oder einer Gegendarstellung und all so einem Zeug solltest Du m.E. Absatnd nehmen.
Gruß (und auch eine Verabschiedung ist immer wieder schön),
LeoLo
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hi!
In Leos Sinne würde ich doch zu einem Antwortschreiben raten in dem du dich für die falsche Form entschuldigst und für das nächste Mal Besserung gelobst! Je Nach Krankheit kannst ja anführen das dies auf die KRankheit zurückzuführen sei ;o)) Sofern du bisher vernünftig gearbeitet hast würde ich darauf hinweisen und bitten unter diesen Umständen die Ermahnung aus der Personalakte zu entfernen.
Du hast einen kulanten Arbeitgeber der nicht gleich die harte Tour aufzieht und dementsprechend solltest du das auch würdigen, denn du hast dich nunmal NICHT!!! krank gemeldet! Der Nachweis der Krankheit hat nichts mit der Krankmeldung ansich zu tun!
Bernd
Hallo LeoLo,
vielen Dank für deine Mühe.
Gruß
Frank
Hallo Bernd,
hmmmm aus diesem Blickwinkel hatte ich es noch nicht betrachtet. Ich hatte mich bei meiner Vertretung eigentlich achon am Samstag abgemeldet. Das hat wohl nicht geklappt. Deshalb ist mir das auch nicht in den Sinn gekommen das das keine Krankmeldung ist.
Vielen Dank
Gruß Frank
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hi!
Schreib es so der Firma bzw noch besser geh direkt dorthin - dann verschwindets bestimmt aus den Akten ;o))
Bernd