Hallo!
Angenommen, ein Arbeitnehmer erhält eine schriftliche
Ermahnung, weil dem Arbeitgeber eine schriftliche, jedoch
anonyme Beschwerde (Betonung auf anonym) vorliegt, der
Arbeitnehmer würde vor den Kunden schlecht über Chef und
Betrieb reden.
Ist am Vorwurf etwas dran oder handelt es sich um freie Erfindungen? Hat sich der Arbeitnehmer irgendwo unbedacht geäußert, Interna nach außen getragen, abfällig erzählt, geschludert, getratscht? Hat er vielleicht Wahrheiten berichtet, die aber Außenstehende absolut nichts angehen? Gibt es in dieser Hinsicht wirklich nichts, über das der Arbeitnehmer noch einmal nachdenken sollte?
Natürlich darf ein Arbeitgeber Ermahnungen aussprechen. Unberechtigte (!) Ermahnungen sollte der Arbeitnehmer nicht einfach schlucken und dem Chef in einem Dreizeiler mitteilen, dass es keinen entsprechenden Vorfall gegeben hat. Das ist aber dünnes Eis, wenn am Vorwurf irgend etwas dran ist.
Fall 2:
Angenommen, ein Arbeitnehmer erhält eine schriftliche
Ermahnung, weil er einen Azubi zu früh mit den Kunden allein
gelassen hat, sprich, eine Stunde früher Feierabend gemacht
hat als der Azubi. Begründung der Ermahnung: Dem Arbeitnehmer
hätte als Fachkraft bekannt sein müssen, dass ein Azubi nicht
allein gelassen werden darf.
Wenn ein Beschäftigter beim Betreten der Arbeitsstätte offensichtlich sein Hirn abschaltet, ist die Ermahnung des Chefs allemal berechtigt.
Der ermahnte Arbeitnehmer ist aber weder als Ausbilder qualifiziert, :noch als Fachkraft eingestellt oder gar bezahlt.
Lässt man einen ohnmächtigen Kollegen liegen, weil man nicht als Sanitäter eingestellt wurde? Wenn es brennt, guckt man weg, weil man ja nicht als Feuermelder bezahlt wird … Mann, das geht gar nicht! Für jedermann mit halbwegs klarem Verstand erkennbare Mißstände kann und darf man nicht mit dem Hinweis auf Position oder Bezahlung ignorieren.
Gruß
Wolfgang