Ermahnungen vom Arbeitgeber zulässig?

Hallo,

Fall 1:
Angenommen, ein Arbeitnehmer erhält eine schriftliche Ermahnung, weil dem Arbeitgeber eine schriftliche, jedoch anonyme Beschwerde (Betonung auf anonym) vorliegt, der Arbeitnehmer würde vor den Kunden schlecht über Chef und Betrieb reden.

Fall 2:
Angenommen, ein Arbeitnehmer erhält eine schriftliche Ermahnung, weil er einen Azubi zu früh mit den Kunden allein gelassen hat, sprich, eine Stunde früher Feierabend gemacht hat als der Azubi. Begründung der Ermahnung: Dem Arbeitnehmer hätte als Fachkraft bekannt sein müssen, dass ein Azubi nicht allein gelassen werden darf. Der ermahnte Arbeitnehmer ist aber weder als Ausbilder qualifiziert, noch als Fachkraft eingestellt oder gar bezahlt.

In beiden Fällen Arbeitsfeld Bäckerei. Wären die Ermahnungen zulässig?

Danke und viele Grüße

Auch hallo

In beiden Fällen wären die Abmahnungen wohl anzufechten, aber aus taktischen Gründen nicht sofort: FAQ:2123
Im Fall 1 z.B. genau deswegen: „(Betonung auf anonym)“
Und im Fall 2 wg. „Der ermahnte Arbeitnehmer ist
aber weder als Ausbilder qualifiziert, noch als Fachkraft
eingestellt oder gar bezahlt.“ Dürfte auch im AV fixiert sein.

Trotz allem könnte da mehr im Argen liegen, so dass ein FA für Arbeitsrecht hier weiterhelfen könnte.

mfg M.L.

Hallo M.L.

Danke für die schnelle Antwort. Es handelt sich um Ermahnungen, nicht um Abmahnungen. Schriftliche Ermahnungen werden von diesem AG leichtfertig vergeben und dann schmunzelnd verharmlost, es wären ja schließlich noch keine Abmahnungen.
Der nächste Schritt ist, wie auch von dir empfohlen, zum RA für Arbeitsrecht, dessen Antwort entscheidet dann über weiteres.

Grüße

M.H.

Sehe ich anders
Hi!

Und im Fall 2 wg. „Der ermahnte Arbeitnehmer ist
aber weder als Ausbilder qualifiziert, noch als Fachkraft
eingestellt oder gar bezahlt.“ Dürfte auch im AV fixiert sein.

Es ist Arbeitnehmern nicht verboten, selbst zu denken, man munkelt sogar, dass es zu den "Neben"pflichten gehöre könnte :smile:

Dass man einen Azubi nicht allein lässt, sollte eigentlich auch jedem Nichtausbilder klar sein - ich könnte mir zumindest vorstellen, dass es den ein oder anderen Vorsitzenden beim Gericht gibt, der so denkt…

Trotz allem könnte da mehr im Argen liegen, so dass ein FA für
Arbeitsrecht hier weiterhelfen könnte.

Das halte ich (noch) für unnötig, es würde vermutlich das Arbeitsverhältnis nur belasten.
Da wir hier mit nicht geringer Wahrscheinlichkeit von einem Kleinbetrieb reden, könnte das fatale Auswirkungen auf das bestehende Arbeitsverhältnis haben.

Gerade der Chef ausdrücklich eine ER mahnung wählt, wird er das Instrument als Belehrung nutzen wollen, nicht als vorbereitende AB mahnung.

VG
Guido

Hallo

Sanktionslose Ermahnungen sind immer zulässig. In der weit überwiegenden Anzahl der Fälle sollte auch eine Klage auf Entfernung aus der Personalakte aussichtslos bleiben.

Einen Fachanwalt aufzusuchen dürfte Zeitverschwendung sein.

Abheften und ggf den Sachverhalt aus eigener Sicht notieren.

Gruß,
LeoLo

Hallo

Meintest Du tatsächlich anfechten oder wolltest Du anfe u chten schreiben?

In beiden Fällen wären die Abmahnungen wohl anzufechten,

Falls Du wirklich „anfechten“ meintest, bin ich gespannt wie ein Flitzebogen auf den Anfechtungsgrund, der dir da in den Sinn gekommen ist…

Vielleicht liegt hier eine irrtümlich getäuschte Drohung vor? Oder eine bedrohliche irre Täuschung? Oder ein geirrter Drohtausch? Oder was ganz anderes Schlimmes?

*SCHRECK!*

Wenn Du anfe u chten meintest, will ich nichts gesagt haben. Ist auf jeden Fall das Sinnvollere von beidem im Hinblick auf die Frage. Und Rechtschreibfähler könen jedem mahl passiren.

Gruß,
LeoLo

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Hallo!

Angenommen, ein Arbeitnehmer erhält eine schriftliche
Ermahnung, weil dem Arbeitgeber eine schriftliche, jedoch
anonyme Beschwerde (Betonung auf anonym) vorliegt, der
Arbeitnehmer würde vor den Kunden schlecht über Chef und
Betrieb reden.

Ist am Vorwurf etwas dran oder handelt es sich um freie Erfindungen? Hat sich der Arbeitnehmer irgendwo unbedacht geäußert, Interna nach außen getragen, abfällig erzählt, geschludert, getratscht? Hat er vielleicht Wahrheiten berichtet, die aber Außenstehende absolut nichts angehen? Gibt es in dieser Hinsicht wirklich nichts, über das der Arbeitnehmer noch einmal nachdenken sollte?

Natürlich darf ein Arbeitgeber Ermahnungen aussprechen. Unberechtigte (!) Ermahnungen sollte der Arbeitnehmer nicht einfach schlucken und dem Chef in einem Dreizeiler mitteilen, dass es keinen entsprechenden Vorfall gegeben hat. Das ist aber dünnes Eis, wenn am Vorwurf irgend etwas dran ist.

Fall 2:
Angenommen, ein Arbeitnehmer erhält eine schriftliche
Ermahnung, weil er einen Azubi zu früh mit den Kunden allein
gelassen hat, sprich, eine Stunde früher Feierabend gemacht
hat als der Azubi. Begründung der Ermahnung: Dem Arbeitnehmer
hätte als Fachkraft bekannt sein müssen, dass ein Azubi nicht
allein gelassen werden darf.

Wenn ein Beschäftigter beim Betreten der Arbeitsstätte offensichtlich sein Hirn abschaltet, ist die Ermahnung des Chefs allemal berechtigt.

Der ermahnte Arbeitnehmer ist aber weder als Ausbilder qualifiziert, :noch als Fachkraft eingestellt oder gar bezahlt.

Lässt man einen ohnmächtigen Kollegen liegen, weil man nicht als Sanitäter eingestellt wurde? Wenn es brennt, guckt man weg, weil man ja nicht als Feuermelder bezahlt wird … Mann, das geht gar nicht! Für jedermann mit halbwegs klarem Verstand erkennbare Mißstände kann und darf man nicht mit dem Hinweis auf Position oder Bezahlung ignorieren.

Gruß
Wolfgang

Schriftliche Ermahnungen werden von diesem AG leichtfertig vergeben…

bist du sicher, dass du das auch so meinst? „leichtfertig“ hat NICHT die bedeutung von „schnell“, „kurzerhand“ oder ähnlichem. es bedeutet vielmehr „unbedacht“, „gedankenlos“, evt. sogar „fahrlässig“.

ich denke, du meinst, dass der ag schnell mit einer ermahnung bei der hand ist, oder?