wie verhält es sich, wenn nach einem Unfall erst nach 1,5 Jahren der entscheidende Zeuge gefunden wird, der eindeutig den Unfallhergang und den Verursacher beschreiben kann sowie dazu beitragen kann, dass der Geschädigte seine damaligen Unfallkosten wieder geltend machen kann, auf die er seinerzeit sitzen geblieben ist, weil halt der entsprechende Zeuge nicht auffindbar war? Wie wird ein Gericht diese lange Zeit wohl bewerten und ist der Zeuge nun noch genauso „wertvoll“ wie einer, den man direkt hätte? Mit anderen Worten: lohnt es sich den Fall noch einmal aufzunehmen, wenn damals noch keine Rechtsschutzversicherung bestand?
Wie wird ein Gericht diese lange Zeit wohl
bewerten und ist der Zeuge nun noch genauso „wertvoll“ wie
einer, den man direkt hätte?
das zu entscheiden ist Sache des Gerichts und hängt wesentlich von der Glaubwürdigkeit des Vortrags ab.
Mit anderen Worten: lohnt es sich
den Fall noch einmal aufzunehmen, wenn damals noch keine
Rechtsschutzversicherung bestand?
Was soll das miteinander zu tun haben? Wenn ich recht habe, habe ich recht, ob mit oder ohne Rechtsschutzversicherung. Und die zwischenzeitig abgeschlossene RV wird sowieso für keine „Altfälle“ einstehen.
Hallo,
bei Strafprozess gibt des den sogenannten Strafklageverbrauch (http://de.wikipedia.org/wiki/Strafklageverbrauch).
Vermutlich geht es hier um einen Zivilprozess, aber gibt es da nicht etwas ähnliches? Sind rechtskräftige Urteile nicht nur innerhalb einer Frist von einem Monat (siehe §517 ZPO, http://dejure.org/gesetze/ZPO/517.html) anzufechten?
Gruß
loderunner (ianal)
Der Strafklageverbrauch hat hier keine Bwandnis. Dort geht es nur darum, dass man für eine Straftat nur einmal bestraft werden kann. Darum geht es hier aber nicht.
Das die jetzige Rechtssschutz für den damaligen Unfall nicht einspringt ist auch klar. Ich wollte hier nur eine Einschätzung haben, inwieweit die Chancen stehen, wenn ein Zeuge erst nach so einer relativ langen Zeit ermittelt wurde und zur Verfügung steht. (denn die Anwaltskosten müssen hier selbst getragen und vorgestreckt werden, immer ein gewisses Risiko).