Ermittelungsverfahren seit 2000-ohne Folgen?

Liebe Wissende,

bitte Eure Meinung zum folgenden Fall:

die Stadtverwaltung teilt jemandem mit, daß sein Antrag auf xxxx nicht weiter bearbeitet werden kann, weil bei der Staatsanwaltschaft von weit entfernten Stadt ein Verfahren (Betrug & Hehlerei) anhängig ist.
Deshalb ruht der Antrag solange bis das Verfahren abgeschlossen ist. Soweit so gut aber:

Der Betroffene kennt kein Verfahren oder Beschuldigung und auch keine Unregelmäßigkeit - keine einzige Straftat.Nun hat er unverzüglich die Staatsanwaltschaft angeschrieben und seine Person und kurzen Lebenslauf dazu; denn womöglich ist das eine Verwechslung.

Wie kann denn sowas passieren? Hätte der Betroffene nicht in letzten 6 Jahren davon was gehört?
Welche Handhabe hat nun der Betroffene?

Danke für Eure Kommentare.

Gruß
Raja

Hallo,

da passt doch irgendwas nicht zusammen. Wenn erst ein Ermittlungsverfahren läuft, dann gibt es doch überhaupt nur ein Chance, dass die Stadtverwaltung davon wissen kann: Sie ist selbst Beteiligter des Verfahrens. Wie sollte sie dies aber sein, wenn einen Staatsanwaltschaft weit weg zuständig sein soll? Da will mir keine sinnvolle Fallkonstellation einfallen, erst recht nicht im Zusammenhang mit Hehlerei. Bei Betrug könnte ich mir ggf. noch eine schwarze Liste bzgl. Missbrauch von Sozialleistungen vorstellen, aber so???

Ganz abgesehen davon gilt man in diesem Land immer noch als unschuldig, bis einem die Schuld bewiesen ist (Urteil!), und was ein angeblich laufendes Ermittlungsverfahren mit einem Antrag bei einer Kommune zu tun haben soll???

Da man hier wohl nur mit Kenntnis der konkreten Details des Sachverhalts weiter kommt: Geh zum freundlichen Anwaltskollegen und lass dich dort beraten. Der wird dir dann schon die nötigen Informationen aus der Nase ziehen :wink:

Gruß vom Wiz

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Es geht um den Antrag der Einbürgerung …
Hi Wiz,

es geht um einen Antrag für Einbürgerung bei einer Stadt in NRW, die mit dem Hinweis „Ermittelungsverfahren in Frankfurt an Main anhängig“ die Bearbeitung stoppen.

Es kann ja sein, daß bei einem Einbürgerungsantrag alle „Raster“ durchlaufen und dabei, schon bei Namengleichheit, die Glocken läuten.

Ich finde es nur merkwürdig, daß der Betroffene (ordentlich angemeldeter Bürger bei der Kommune) noch nie von einem Verfahren was gehört hat und nun auf einmal das. Wo seine Frau erstmal nachfragt „was hast du denn uns verheimlicht?“ - so ungefähr.

Gruß
Raja

Hallo nochmal,

es geht um einen Antrag für Einbürgerung bei einer Stadt in
NRW, die mit dem Hinweis „Ermittelungsverfahren in Frankfurt
an Main anhängig“ die Bearbeitung stoppen.

Also die Sache bleibt mysteriös, auch wenn jetzt etwas Licht in die Geschichts kommt. Es gibt ein Werk Namens MISTRA (Mitteilungen in Strafsachen), in dem aufgeführt ist unter welchen Umständen Staatsanwaltschaften Mitteilungen über den Stand von Strafverfahren an Dritte geben müssen. In MISTRA Nr. 42 gibt es z.B. eine besondere Regelung in Bezug auf Ermittlungsverfahren gegen Ausländer. Hierbei muss dann in NRW die Kreisfreie Stadt oder der Kreis, bzw. die große selbständige Stadt als für den Wohnort zuständige Ordnungsbehörde informiert werden, wenn Anklage erhoben wird. Außerdem ist auch der Verfahrensausgang mitzuteilen.

D.h. solange noch keine Anklage erhoben worden ist und noch das Ermittlungsverfahren läuft, würde auch hiernach keine Möglichkeit bestehen an Informationen über das Verfahren zu kommen. Und das Anklage erhoben wird ohne das der hier ja offenbar bekannte und am Wohnort erreichbare Angeklagte davon erfahren würde, halte ich für ein Gerücht.

Interessant wäre jetzt noch die Fragestellung, ob ggf. von der Polizei spezielle Dateien mit Ausländerbezug gepflegt werden, die hier u.U. angefragt worden sind. Da bin ich aber überfragt und müsste bei Interesse mal einen Fachmann kontaktieren (habe da sowohl einen Staatsanwalt als auch einen höheren Polizeibeamten an der Hand).

Wenn der Betroffene die Sache klären und das Einbürgerungsverfahren voran treiben will, sollte er sich mal schleunigst auf den Weg zu einem netten Anwaltskollegen machen.

Gruß vom Wiz

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Hi Wiz,

Danke für die Info.
Noch einige Details die mehr Licht ins Spiel bringen:

Die Domstadt hat 2003 dem Antragsteller die Zusicherung für die Einbürgerung eingeräumt (bis 2005) - Voraussetzung: Entlassungsurkunde der ursprünglichen Nationalität.

Termingerecht meldet der Antragsteller bei der Stadt, weist nach, daß er trotz Bemühungen die Entlassung aus der alten Nationalität noch nicht erreicht hat und bittet um Verlängerung.

Stadt will verlängern und fordert aktuelle Gehaltsabrechnung usw. Diese werden der Stadt gesendet.Danach kommt 3 Monate keine Nachricht und dann kommt das Schreiben wonach ein Ermittelungsverfahren seit 2000 in Frankfurt anhängig wäre.

Ich finde die ganze Geschichte, ebenso wie Du, ziemlich mysteriös.
Vorallem:Warum wurde 2003 die Zusicherung gegeben und nun dieser „Vorwand“.

Natürlich hat der Antragsteller an die Staatsanwaltschaft geschrieben und um Aufklärung geben und gleichzeitig die Stadt davon unterrichtet.

Mit einem Anwalt bekäme das ganze natürlich ein anderes Gesicht.
Der Antragsteller möchte sicher die Stadt nicht verärgern aber dennoch möchte gerecht behandelt wissen.

Hoffentlich bringt die Antwort von der Staatsanwaltschaft Klarheit. Weil der Antragsteller keine „Verdacht“ oder „Verfahren“ gegen seine Person kennt, gehe ich von einer klassischen „Verwechselung“ aus.

Gruß
Raja