Hallo zusammen,
mich würde interessieren, wie sich die Ausgleichsabgabe bei Abschluss der Sanierung (§ 154 BauGB) zusammensetzt.
Ein Punkt ist ja sicherlich der Bodenwert zum Zeitpunkt des Sanierungsbeginn, verglichen mit dem Bodenwert zum Abschluss der Sanierung. Welche weiteren Dinge gehen noch zusätzlich ein und gibt es ggf. sogar eine Art „Formel“ dafür?
Vielen Dank im voraus für alle Antworten!