Ermittlung Ausgleichsabgabe bei Abschluss der Sanierung

Hallo zusammen,

mich würde interessieren, wie sich die Ausgleichsabgabe bei Abschluss der Sanierung (§ 154 BauGB) zusammensetzt.

Ein Punkt ist ja sicherlich der Bodenwert zum Zeitpunkt des Sanierungsbeginn, verglichen mit dem Bodenwert zum Abschluss der Sanierung. Welche weiteren Dinge gehen noch zusätzlich ein und gibt es ggf. sogar eine Art „Formel“ dafür?

Vielen Dank im voraus für alle Antworten!

Servus,

wenn die Gemeinde nicht gem. § 154 Abs. 2a BauGB etwas anderes bestimmt hat, ist der Bodenwert nicht ein Punkt, sondern der einzige Punkt, um den es geht.

Eine Formel dafür gibt es nicht, man benötigt Vergleichswerte. Allenfalls hilfsweise ließen sich Ertragswerte heranziehen: Erhöhung der erzielbaren Jahresrohmiete * Kapitalisierungsfaktor.

Einzelheiten dazu stehen in § 3 WertV.

Schöne Grüße

MM