Ermittlung der Gesamtkosten einer Fortbildung

Hallo liebe WWW-Gemeinde,

meine Freundin hat eine Nebenabrede ihres Arbeitgebers zugeschickt bekommen, zwecks einer Vereinbarung zur Rückforderung von Ausbildungskosten. Dass das an sich OK ist, ist mir bekannt. Mir ist jedoch nicht klar, wie die Gesamtkosten berechnet werden, was die Grundlage für eine evtl. Rückzahlung erforderlich.

Folgende drei Punkte sind aufgelistet:

1) Lehrgangsgebühren
Diese sind an sich richtig, jedoch als Bruttonbetrag angegeben. Ist das so OK? Denn ihre Firma bekommt doch die MwSt. wieder. Daher ist der eigentliche Aufwand doch ein Nettobetrag. Meine Freundin müsste demnach den Bruttobetrag zurückzahlen wenn es dazu kommen sollte. Das kann doch eigentlich nicht richtig sein. Der Arbeitgeber ist ein Krankenhaus.

2) Reisekosten
Hier ist angegeben, dass diese nach HRKG (Hessisches Reisekostengesetz) berechnet sind. Dies ist jedoch für uns nicht nachvollziehbar. Die Kosten für das Bahnticket und die Übernachtungskosten sind weit weniger als der Betrag, der in dem Vertrag angegeben ist. Was darf hier alles berücksichtigt werden.

3) während des Lehrgangs entstandene Personalkosten
Diesen Abschnitt kann ich persönlich gar nicht nachvollziehen. Wie kann man denn bitte schön den Angestellten die Personalkosten in Rechnung stellen. Es ist ja nicht so, dass meine Freundin während der Schulung (1x 4 Tage & 1x 3 Tage inkl. Prüfung) die Beine hochlegt und nichts für Ihren Arbeitgeber macht.
In dem Betrag sind enthalten: Vergütung, Zulagen, anteilige Urlaubsvergütung, anteilige Jahressonderzahlung, Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherungen, Aufwendungen für die Zukunftssicherung.

Das Beste ist noch, dass meine Freundin vor dem Beginn der Fortbildung gar nicht darüber informiert worden ist, dass sie so eine Vereinbarung unterschreiben soll. Diese kam erst nach dem Ende des ersten Lehrgangabschnitts.

Bei diesen 7 Tagen Seminar (Gesamtkosten ca. 1.600 Euro / brutto) wurde eine Bindungsfrist von 12 Monaten in den Vertrag geschrieben. Laut einem BAG Urteil vom 5. 12. 2002 - 6 AZR 539/ 01 ist bei dieser Dauer nur eine Bindung von sechs Monaten zulässig.

Generell spricht nichts gegen das Unterschreiben solch einer Vereinbarung, aber wie das alles Abgelaufen ist ohne vorherige Aufklärung und nicht Nachvollziehbarkeit der Ermittelten Gesamtkosten ärgert mich doch.

Vielen Dank im Voraus für Eure Unterstützung

Gruß
Raffael

In dem geschilderten Fallbeispiel hat eine Firma seine Mitarbeiterin fortgebildet.
Seine Mitarbeiterin für die eigene Firma, damit sie das Erlernte dort umsetzten kann, nicht, damit ein anderer AG das für sich nutzt und die qualifiziertere MA dort mehr Geld verdienen kann.

Sämtliche Aufwendungen kann der AG also ersetzt verlangen, wenn die MA vorzeitig kündigt.

HTH
G imager

Hallo Imager,

vielen Dank für die Reaktion auf meine Fragen. Jedoch beantwortete diese nicht meine Fragen.

In dem geschilderten Fallbeispiel hat eine Firma seine
Mitarbeiterin fortgebildet.

Ja, das ist richtig. Das habe ich nie bestritten.

Seine Mitarbeiterin für die eigene Firma, damit sie das
Erlernte dort umsetzten kann, nicht, damit ein anderer AG das
für sich nutzt und die qualifiziertere MA dort mehr Geld
verdienen kann.

Auch das kann ich vollkommen nach nachvollziehen und habe ich nie bestritten.

Sämtliche Aufwendungen kann der AG also ersetzt verlangen,
wenn die MA vorzeitig kündigt.

Die Formulierung " sämtliche Aufwendungen" hilft mir da leider nicht weiter.

  • Was ist mit der MwSt.? (siehe Frage 1)
  • Wie erfolgt nach HRKG die Ermittlung der Reisekosten? (siehe Frage 2)
  • Dürfen die Personalkosten in der beschriebenen Form so berücksichtigt werden? (siehe Frage 3)
  • Wie ist das mit der Bindungsfrist? Ist das so noch aktuell (siehe Abschnitt nach Frage 3)

Viele Grüße
Raffael