Ermittlung der Körperschaftssteuer

Hallo,
ich bräuchte Hilfe in Bezug auf die Ermittlung der Körperschaftssteuer.
Ich habe eine Aufgabe vorliegen,an der ich mich bereits versucht habe, aber nicht sicher bin, ob ich sie richtig gelöst habe.

Aufgabe:

An der X-GmbH sind A und B zu gleichen Teilen beteiligt.
Die X-GmbH hat einen Gewinn laut Steuerbilanz von 277550 €

Im Gewinn enthalten sind:

  • Ausschüttung aus der Beteiligung an der Z-GmbH von 25750 €
    -Geldstrafe und Hinterziehungszinsen für Gewerbesteuer VZ 08 von 12000€
    -Aufsichtsratvergütung von 10000€
    -Beiratsvergütung, der Beirat berät die Geschäftsleitung von 12000€
    -Spenden an gemeinnützige Einrichtungen von 20000€
    -Die Tochter von A hat von der X-GmbH ein Haus gemietet. Ortsüblich ist eine Miete von 2500 € im Monat (12x2500=28500)

Die Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter beträgt 4.500.000 €

AUFGABEN:
a) Ermitteln Sie das zu versteuernde Einkommen
b) Ermitteln Sie die Körperschaftssteuerschuld der X-Gmbh.

Ich habe mich, wie gesagt, dran versucht und bin zu folgenden Ergebnissen gekommen:

a)
Gewinn nach Steuerbilanz: 277550€

  • verdeckte Gewinnausschüttung: +25750 €
    ( Ausschüttung aus der Beteiligung an der Z-GmbH)
  • nichtabzugsfähige Aufwendungen:
    Geldstrafe und Hinterziehungszinsen: +12000€
    1/2 der Aufsichtsratvergütung: + 5000€
    1/2 der Beiratsvergütung: +6000€
  • Miete der Tochter: 28500€
    (sind das auch verdeckte Gewinnausschüttungen?)
  • abziehbare Aufwendungen: 0 €
  • Spenden: 20000€

= Summe der Einkünfte: 374800€

  • abzugsfähige Spenden: 0 € (da 4500000€:1000x4 =18.000 und die Spenden mehr betragen (20000€)nach §9 Absatz 1 Nr. 2b KstG

  • Verlustabzug: 0€
    = zu versteuerndes Einkommen: 374800€

b) zvE 374800€

  • Freibetrag nach §24 KStG: -5000€
    = 369800 € x 15%
    = 55425 € KSt

Für eine ausführliche und begründende Antwort für evtl begangene Fehler wäre ich sehr sehr dankbar!!
Vielen Dank schonmal im Voraus!

Liebe Grüße,

nuffel1990

Im Gewinn enthalten sind:

  • Ausschüttung aus der Beteiligung an der Z-GmbH von 25750 €

-Die Tochter von A hat von der X-GmbH ein Haus gemietet.
Ortsüblich ist eine Miete von 2500 € im Monat (12x2500=28500)

Ja - und wie hoch ist denn die tatsächliche Miete, welche die Tochter zahlt?

  • verdeckte Gewinnausschüttung: +25750 €
    ( Ausschüttung aus der Beteiligung an der Z-GmbH)

Wieso soll denn das eine vGA sein? Hier wäre der § 8b KStG zu beachten.

  • nichtabzugsfähige Aufwendungen:
    Geldstrafe und Hinterziehungszinsen: +12000€
    1/2 der Aufsichtsratvergütung: + 5000€

1/2 der Beiratsvergütung: +6000€

Ist der Beirat auch ein Aufsichts rat?

  • Miete der Tochter: 28500€
    (sind das auch verdeckte Gewinnausschüttungen?)
  • abziehbare Aufwendungen: 0 €
  • Spenden: 20000€
  • abzugsfähige Spenden: 0 € (da 4500000€:1000x4 =18.000 und
    die Spenden mehr betragen (20000€)nach §9 Absatz 1 Nr. 2b KstG

Warum sollen denn die Spenden garnicht abzugsfähig sein, wenn die Höchstbeträge überschritten sind?

Wo ist die Prüfung, welche Höchstbeträge höher sind (§ 9 I Nr. 2a KStG)?

  • Freibetrag nach §24 KStG: -5000€

Wie kommt denn die GmbH zu diesem Freibetrag?

Mit freundlichen Grüßen

Ronald