hallo
nachdem ich von euch so tolle hilfe bekommen habe,
müßte ich die nochmal in anspruch nehmen.
kann das wahr sein, dass bei der ermittlung der kosten des erbscheins,
bei erbe eines hauses, die noch vorhandenen darlehen nicht abgezogen werden?
gibt es eine kostentabelle die z.b, sagt, wie hoch die kosten bei 104.000eur.
maximal sein dürfen?
vielen vielen dank schon mal.
gruß
katja