Ermittlung der Wohnfläche

Hallo,
ich werde von Kunden immer wieder gefragt, wenn es um die Angabe der Wohnfläche z.B. bei Hausrat- oder Gebäudeversicherungen geht, wie die Berechnung erfolgt in Dachgeschossen bei Dachschrägen?
Kann mir da wer weiterhelfen?

Danke
Joachim

Hallo,
ich werde von Kunden immer wieder gefragt, wenn es um die
Angabe der Wohnfläche z.B. bei Hausrat- oder
Gebäudeversicherungen geht, wie die Berechnung erfolgt in
Dachgeschossen bei Dachschrägen?
Kann mir da wer weiterhelfen?

Hallo,

bis zu einer lichten Höhe von einem Meter wird die darunter liegende Fläche mit 0 % angerechnet.

Zwischen einem Meter und zwei Meter lichter Höhe wird die darunter liegende Fläche mit 50 % berechnet.

Fenster werden voll angerechnet, ebenso Ausgänge auf sogenannte kleine Balkone der Dachwohnung.

Grundlage ist die frühere DIN 283, die zwar nicht mehr gilt, aber weiterhin vor Gericht zur Berechnung der Wohnfläche anerkannt wird.

Gruss Günter

*Sternchen*
kurz, präzise und richtig!
*Sternchen*

Super, vielen Dank für die Auskunft.
Joachim

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