hallo.
angenommen, jemand erhält von einem bekannten abmahnanwalt eine abmahnung wegen einer urheberrechtsverletzung. ob die gerechtfertigt ist oder nicht, sei mal dahingestellt.
jedenfalls wurde ausgehend von einer IP der provider ermittelt und dieser aufgrund eines
richterlichen beschlusses zur herausgabe der daten des anschlußinhabers verpflichtet.
der angebliche tatzeitpunkt liege im mai. der richterliche beschluß ist auf juni datiert.
der adressierte anschlußinhaber ist seit ende 2012 verstorben, seit spätestens märz 2013 läuft der anschluß auf seinen rechtsnachfolger. dieser erhält unter seiner korrekten adresse auch die rechnungen für diesen anschluß.
so. wenn der provider erst im juni die daten herausgeben mußte, wie können die dann noch auf den alten anschlußinhaber lauten?
hat hier der provider was verbummelt?
oder versucht der anwalt eine linke tour?
aber wie hätte er ohne gerichtsbeschluß an die daten des alten anschlußinhabers kommen sollen?
gruß
michael