Ermittlung des Leergewichts bei Auto Bj. 90?

Hallo,

in meinem Fahrzeugschein steht dass mein Omega A ein Leergewicht von 1290 kg hat.

Nun frage ich mich wie dies im Jahr 90 gemessen wurde. Heutzutage wird ein Fahrer mit 75 kg und ein zu 90 % gefuellter Tank beim Leergewicht mit eingerechnet (http://www.autokredit-magazin.com/auto-lexikon-Leerg…).

Aber war das damals genauso?

Gruss und Dank

Desperado

P.S.: Ich will wissen wieviel ich zuladen darf ohne Probleme mit der Polizei zu bekommen.

Hallo,

aus meinen Erfahrungen als LKW-Fahrer, kann ich Dir sagen das die Polizei die Nutzlast (Zul. Gesamtgewicht - Leergewicht lt FZG-Schein)
und die angegebenen Ladungsgewichte nutzt zur Kontrolle.
Ist ein Ladungsgewicht nicht angegeben, was im PKW meistens der fall ist, kommt es auf das Bauchgefühl der Beameten an. Sollten diese der Meinung sein das Du überladen bist werden sie dich auf eine Waage begleiten um das Gesamtgewicht des FZG zu ermitteln.

Die Vorgaben im FZG-Schein haben sich meines erachtens nicht geändert.

Es gibt auch noch Tolleranzwerte die ich aber hier nicht nähert angebe!

Im Zweifel zieh dein Körpergewicht als Zuladung mit ein die Befüllung des tanks ist das unrelevant.

Ich hoffe ich konnte helfen

Gruß

Sascha

Hallo Desperado,

eine Idee wäre auch, mit dem Pkw auf eine öffentliche Wage zu fahren. Allen Tüddel den Du ständig an Bord hast wird dann gewogen. Dein zulässiges Gesamtgewicht abzüglich des tatsächlichen Gewichtes ergibt dann das Zuladungsgewicht.

Gruß

Helsinki

Hallo Sascha,

Danke fuer Deine Antwort.

Das Bauchgefuehl des Beamten macht mir gerade ein wenig Kopfschmerzen da mein Auto sogar unbeladen hinten ein wenig nach unten haengt und sobald nur ein paar Kilo im Kofferraum sind sieht das Auto schon sehr ueberladen aus.

In welche Bereich liegen die Toleranzwerte? So im 10 % Bereich oder darueber?

Gruss

Desperado

Hallo Desperado,

das Dein Omega hinten hängt kann eine technische Ursache haben die Du aus Verkehrssicherheitsgründen mal überprüfen lassen solltest!

Zu de Tolleranzwerten mache ich keine weiteren Aussagen da das mit FAQ von WWW nicht vereinbar wäre, nur soviel bei 10% oder mehr Überladung lohnt sich für die Polizisten schon das Anzeige schreiben und eine weiterfahrt würde Dir höchstwahrscheinlich untersagt!

Gruß

Sascha

Hallo,
mal davon abgesehen, daß es die Leermasse ist, steht aber auch falsch im Gesetz.

Nun frage ich mich wie dies im Jahr 90 gemessen wurde.

Ich habe hier eine StVZO Stand 1993. §42 sagt „(…) vollständig gefüllter eingebauer Kraftstoffbehälter … aller im Betrieb mitgeführten Ausrüstungsteile …“
Und (sinngemäß) der Fahrer nur bei Fahrzeugen, die keine Krafträder oder PKW sind.
So habe ich das auch in den 80ern in der Fahrschule gelernt. Hatte gar nicht mitbekommen, daß das jetzt anders ist.

Cu Rene

Hallo Desperado,
da solltest du dich mal unter dein Auto bemühen, könnte sein das die Federn gebrochen sind oder die Stossdämpfer. Könnte starke Probleme bei einer Notbremsung verursachen.

mfg