Hallo zusammen,
hier mal eine Frage. Gemäß §4 Abs. 5b EStG ist die GewSt keine Betriebsausgabe. Gemäß § 7 S.1 GewStG ist der Gewerbeertrag der nach den Vorschriften des EStG bzw. des KStG zu ermittelnde Gewinn aus dem Gewerbebetrieb.
D.h. um den Gewerbeertrag zu ermitteln, muss man wissen, wie hoch der Steuerbilanzgewinn ist. Aber wie kann man den Gewinn ermitteln, wenn man nicht weiß, wie hoch die GewSt ist? Die GewSt stellt doch gemäß § 4 (5b) EStG eine nichtabziehbare Betriebsausgabe dar und die muss man dem Handelsbilanzgewinn hinzurechnen um den Steuerbilanzgewinn zu ermitteln, oder???
Vielen Dank im voraus!
mary