Ermittlung des Steuerbilanzgewinns

Hallo zusammen,

hier mal eine Frage. Gemäß §4 Abs. 5b EStG ist die GewSt keine Betriebsausgabe. Gemäß § 7 S.1 GewStG ist der Gewerbeertrag der nach den Vorschriften des EStG bzw. des KStG zu ermittelnde Gewinn aus dem Gewerbebetrieb.

D.h. um den Gewerbeertrag zu ermitteln, muss man wissen, wie hoch der Steuerbilanzgewinn ist. Aber wie kann man den Gewinn ermitteln, wenn man nicht weiß, wie hoch die GewSt ist? Die GewSt stellt doch gemäß § 4 (5b) EStG eine nichtabziehbare Betriebsausgabe dar und die muss man dem Handelsbilanzgewinn hinzurechnen um den Steuerbilanzgewinn zu ermitteln, oder???

Vielen Dank im voraus!
mary

Servus,

was brächte es, einen Wert „Aufwand GewSt“ zu ermitteln, vom vorläufigen Gewinn abzuziehen und ihn gleich darauf wieder hinzuzurechnen?

B - TG + TG = B

In der Tat war vor 2008 ein bissel Rumrechnerei notwendig, wenn man eine Gewerbesteuerrückstellung zutreffend bilden wollte.

Seit die GewSt generell den Gewerbeertrag nicht mehr mindert, ist die Aufgabe jedoch banal: Es genügt, den Gewinn lt. vorläufiger Handelsbilanz/GuV um unterjährig eventuell schon verbuchten GewSt-Aufwand zu korrigieren, wenn man (abgesehen von den übrigen Zu- und Abrechnungen, die außerhalb von Bilanz und GuV stattfinden) den Gewerbeertrag bestimmen will. Die dann folgende Buchung der GewSt-Rückstellung hat keinen Einfluss auf den Gewerbeertrag, weil GewSt bei dessen Ermittlung nicht abziehbar ist.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder