Ermittlung des Wertes 1914

Hallo,

ich sitze hier gerade über meinem Fragebogen zur Ermittlung des 1914-Wertes meines Hauses.

Nun frage ich mich - mein Haus hat an den Seiten jeweils noch eine senkrechte Wand - will meine, eine Art große Gaube, also eigentlich habe ich sozusagen vier Giebelwände :o)
Alles klar? :wink:

Daraus folgt, daß mein erster Stock zum Teil Schrägwände hat (ansetzend in 1 Meter Höhe über dem Fußboden), der Teil hinter den „Giebeln“ jedoch vollständig senkrechte Wände hat.

Fällt der erste Stock dann unter die Kategorie „Obergeschoß“ oder unter „Dachgeschoß“? Oder muß ich dann eine Mischkalkulation machen (gäbe allerdings keine Möglichkeit, das so ohne weiteres in den Fragebogen einzutragen)?

Zweitens - was ist mit dem Spitzboden, also sozusagen dem 2. Stock? Dieser ist von der Höhe durchaus begehbar, als Wohnraum aufgrund der kreuz und quer laufenden Balken kaum zu benutzen - und teilweise gar nicht vorhanden, da der 1. Stock nicht vollständig ausgebaut ist und demzufolge auch nicht überall ne Decke hat.
Angeben als „Dachgeschoß nicht ausgebaut“? Dabei wäre ja allerdings die geringere Grundfläche zu berücksichtigen (wiederum keine Möglichkeit, dieses so einzutragen)… Oder unter den Tisch fallen lassen…?

Irgendwie paßt mein ungenormtes Haus nicht in diesen genormten Fragebogen :o)

Gruß,
Martin

Hallo !
Ist da vielleicht der Einheitswert gefragt? Da geht man von 1914 aus.
Sieh doch mal auf dem Einheitswertbescheid nach, wie hoch das Haus dort angegeben wird. Das ist der Einheitswert und gleichzeitig der Wert von 1914.

Gruß Max

Hallo,

witzig, das Problem ist ja eben, das dieser Wert nicht bekannt ist (altes Haus, bisherige Versicherung kennt den Wert angeblich auch nicht, da das Haus bislang zusammen mit anderen Häusern für eine Wohnungsverwaltungs - GmbH pauschal versichert war oder irgendwie so).
Sonst würd ich mich kaum mit einem Wertermittlungsbogen rumschlagen.

Gruß,
Martin

Aber, Du bezahlst doch an die Stadt eine Grundsteuer und die ist abhängig vom Einheitswert.
Diesen könntest Du auch erfahren beim Finanzamt. Denn das Finanzamt erstellt den Einheitswertbetrag, teilt den der Stadt mit und die Stadt erhebt bei Dir die Grundsteuer.

Wenn Du eine Grundsteuer bezahlst, muß also auch der Einheitswert feststehen.
Vielleicht muß man bei Dir das Pferd von hinten aufzäumen?
gruß max

Diesen könntest Du auch erfahren beim Finanzamt. Denn das
Finanzamt erstellt den Einheitswertbetrag, teilt den der Stadt
mit und die Stadt erhebt bei Dir die Grundsteuer.

Wenn Du eine Grundsteuer bezahlst, muß also auch der
Einheitswert feststehen.
Vielleicht muß man bei Dir das Pferd von hinten aufzäumen?
gruß max

Ich denke mal, er hat den Bogen bekommen, damit man den Einheitswert feststellen kann und somit die Grundsteuer berechnen…also wird das Pferd durchaus richtig herum aufgezäumt. Denn irgendwann muß der Wert erst einmal festgestellt werden. Und das ist halt jetzt.

Aber wie man das alles nun erfassen soll, würde ich einfach mal da erfragen, wo der Schrief abgeschickt wurde :smile:

Gruß Kubi

Wer will den 1914-er Wert wissen?
Hallo!
Will eine Versicherung diesen Wert?
Dann bietet sie einen veralteten Versicherungsschutz!
Heute geht es nach der Wohn- und Nutzfläche in QM und darf
bei besserem Versicherungsumfang bei 200QM nicht mehr als
300 Euro im jahr kosten(siehe www.nies.net). Fertighäuser kosten
manchmal etwas mehr.

Gruß
Heinz

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