Ermittlung eingestellt

Hallo,

wenn es heißt, eine Ermittlung wird auf Grund von §170 Abs.2 StPO eingestellt, was besagt das?

Gruß
Montanus

Hallo,

wenn es heißt, eine Ermittlung wird auf Grund von §170 Abs.2
StPO eingestellt, was besagt das?

das ist unlogisch, denn eine Ermittlung kann nicht auf Grund von §170 Abs.2 eingestellt werden.

Ist es nicht eher so, dass der Beschuldigte auf Grund von §170 Abs.2 über die Einstellung informiert wurde?

Siehe auch http://dejure.org/gesetze/StPO/170.html

Gruß

S.J.

wenn es heißt, eine Ermittlung wird auf Grund von §170 Abs.2
StPO eingestellt, was besagt das?

das ist unlogisch, denn eine Ermittlung kann nicht auf Grund
von §170 Abs.2 eingestellt werden.

was ist daran unlogisch ?
das ermittlungsverfahren wird auf der grundlage der gewonnen erkenntnisse gem. § 170 II 1 stpo eingestellt (z.b. kein hinreichender tatverdacht).

eine einstellung nach § 170 II 1 stpo bedeutet, dass die staatsanwaltschaft keinen genügenden anlass zur erhebung der öffentlichen klage sieht (aus sachlichen oder rechtlichen gründen).

Hallo ahnung12,

danke für deine Information.

Montanus