Ermittlung Pers.kosten Feuerwehrangeh.TVöDVKA West

Hallo,

folgendes Problem steht zur Debatte:

Folgender Satzungsauszug:
Für die Berechnung der Personalkosten wird je Stunde Einsatzdauer eines Feuerwehrangehörigen der auf die Arbeitsstunde umgerechnete Monatstabellenlohn der Lohngruppe 9 Stufe 8 des jeweils gültigen Monatslohntarifvertrages der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) zugrunde gelegt, zuzüglich eines Zuschlages von 80 %.

Der „alte“ Stundenlohn betrug wohl so um die 27 EUR, welcher als Personalkosten zugrunde gelegt wurde.

Die damalige Lohngruppe 9 nach BMT-G II ist heute die EG 9 (VKA, Tarifgebiet West), was aber rein betragsmäßig zzgl. den 80 % Zuschlag viel zu hoch ist… BAT 9 käme schon eher hin, aber da heißt es doch nicht Lohngruppe sondern Vergütungsgruppe. Und dann wäre da zu unterscheiden zw. BAT IX a und b, wo liegen da die Unterschiede?

Und wie leitet man das ganze nach TVöD über?
Wie berechnet man aufgrund des oben genannten Satzungsauszuges die Personalkosten nach der aktuellen Entgelttabelle TVöD VKA, Tarifgebiet West?

Vielleicht gibt es hier ja ein paar Anregungen zu dem Thema.

Vielen Dank im Voraus!

LG Carina

Habe die Angelegenheit nochmal durchdacht.

Da muss a) dringend eine neue Satzung bzw. eine Änderungssatzung her
b) stimmt es, dass die Lohngruppe 9 St. 8 übergeleitet der E9
entspricht. Da sich die Entgelttabellen ja nochmal im
nächsten Jahr ändern, wäre es wohl erst dann sinnvoll, die
Satzung zu ändern bzw. entsprechend umzusellen.

Also die Frage ist nun soweit geklärt. Falls es noch Anregungen oder Kritik gibt, nur her damit :smile:

Gruß Carina