Ermittlung Versicherungssumme Gebäudeversicherung

Hallo,
wir haben ein Wohnhaus Baujahr 1953 mit direkt angrenzender Scheune (Brandschutzwand vorhanden). Die Wohnfläche vom Wohnhaus ca.140qm die Grundfläche der Scheune ca. 100pm. Scheune ist gemauert und mit Ziegeln gedeckt und wird zum Unterstellen von Fahrrädern, Gartenmöbeln etc. genutzt. Nun möchten wir den Brandkassenwert ermitteln. Die uns gekannte Wertzahl ist 60600 Markt und stammt aus der Zeit wo noch Landwirtschaft getrieben wurde und ist uns sehr hoch. Wie kann ich eine neuen Wert ermitteln? Und kann ich ihn bei der Versicherung ändern ??
Danke !!

Den Gebäude-Versicherungs-Wert ermittelt man nicht im www, sondern mit dem Versicherer, bei dem das Objekt derzeit versichert ist.
Alternativ kann man auch einen Sachverständigen beauftragen.

Den neuen Wert kann man nicht nur an die Versicherung mitteilen, man sollte es sogar dringend tun, wenn die konkreten Bedingungen nicht sogar eine VN-Verpflichtung dafür vorsehen.

Wenn künftig mal eine (Gebäude-)Versicherung gewünscht wird, bei der neben einem günstigen Preis auch die kompetente und unabhängige Beratung & Betreuung im Interesse des VN vor und während der Vertragslaufzeit und insbesondere im Schadenfall bereits inklusive ist, stehe ich grundsätzlich gern im Direktkontakt (Kontaktdaten im Impressum meiner wwwebsite) zur Verfügung.

VG Jens
www.jens-sternberg.de

Den 1914er-Wert, wenn die Versicherung überhaupt noch dieses Modell anbietet, kann nicht durch Sie allein ermittelt werden. Dies muss ein Außendienst mit entsprechendem Formular und Richtlinien der Versicherung tun. Ob und wie die Gebäudeteile genutzt werden, kann etwas ändern, muss aber nicht (meist nur im sog. Wohnflächenmodell relevant). Schließlich muss die Versicherung die Scheune wieder aufbauen, sollte sie abbrennen oder durch eine andere versicherte Gefahr zu Schaden kommen. Egal ob es landwirtschaftlich genutzt wird oder nicht.

Bitte kontaktieren Sie Ihren Außendienst. Dieser wird Sie beraten.

Danke, aber mit der Versicherung haben wir schon gesprochen.

  1. Versicherungssumme auf eigenen Wunsch kürzen und dadurch den Unreversicherungsschutz verlieren.
  2. Sachverständigen auf eigene Kosten beauftragen und Haus schätzen lassen.
    nach Auskunft unser Versicherung gibt es keine Schätzer mehr bei den Versicherungen.

Ist es eine Direktversicherung?

Ist es eine Direktversicherung?

Was bedeutet Direktversicherung?

Na eine Internetversicherung. DA Direkt, Cosmosdirekt, Hannoversche, Direkt Line,…

Nein, mit Agentur vor Ort.

Na eine Internetversicherung. DA Direkt, Cosmosdirekt,
Hannoversche, Direkt Line,…

Dann sollten Sie an den Außendienst heran treten und bitten den 1914er-Wert nochmal neu zu rechnen/prüfen ob er korrekt ermittelt wurde. Bzw. die Versicherung auf neuste Bedingungen umzustellen. Oft bringt das noch mehr. Bei vielen Versicherungen ist der 1914er-Wert ein veraltetes Modell (muss aber nicht!, nur ein Indiz).

Das haben wir schon gemacht. Sie berechnen nach 1914 und können das angeblich nicht neu berechnen. Wir sollen die Versicherungssumme selber kürzen verlieren aber dadurch den Unterversicherungsschutz. Vielleicht sollten wir die Versicherung wechseln. Danke aber für die Auskunft.

Hallo,
so pauschal kann man das nicht beantworten.
Es gilt grundsätzlich:
Bei der gleitenden Neuwertversicherung (gängigste Methode) ist der Wert zu versichern, welcher benötigt wird, um das Gebäude in gleicher Art und Ausstattung nach einem Totalschaden wieder an gleicher Stelle aufzubauen. Bei korrekter Ermittlung der Versicherungssumme wird ein Unterversicherungsverzicht gewährt. Die Versicherungssumme passt sich jährlich der Baupreisentwicklung an (Wert wird vom Verband der Sachversicherer jährlich ermittelt).
Neben dieser Methode gibt es den festen Neuwert. Hier ist der Versicherungsnehmer für die Richtigkeit der Versicherungssumme verantwortlich. Ausserdem gibt es noch den Zeitwert. Manche Versicherungsunternehmen bieten inzwischen auch ein Wohnflächenmodell an.
Am besten, man lässt einen Versicherungsvertreter kommen um sich konkret vor Ort beraten zu lassen.
Eine Änderung kann jederzeit beantragt werden. Es kann aber sein, das hierfür eine neuer Vertrag abgeschlossen werden muss aufgrund der VVG-Reform. Kündigungen sind an Fristen gebunden.