Zur Ermittlung vom BE werden die Leistungen den Kosten gegenübergestellt.
Ich habe jetzt schon oft gesehen, dass die Abschreibungen erst nachträglich erfasst wurden, obwohl auch sie betriebsbedingte Kosten darstellen. Sollten die Abschreibungen vorher verrechnet, oder erst nachträglich berücksichtig werden? Was haltet Ihr davon?
Zur Ermittlung vom BE werden die Leistungen den Kosten
gegenübergestellt.
nein, es werden Aufwand und Ertrag (kleiner, aber wesentlicher Unterschied) gegenüber gestellt. Das Betriebsergebnis in der eigentlichen Definition berechnet sich wie folgt:
Umsatz
+/- Bestandsveränderungen
Ich habe jetzt schon oft gesehen, dass die Abschreibungen erst
nachträglich erfasst wurden, obwohl auch sie betriebsbedingte
Kosten darstellen. Sollten die Abschreibungen vorher
verrechnet, oder erst nachträglich berücksichtig werden? Was
haltet Ihr davon?
Eine der heute üblichen Ergebnisgrößen ist das EBITDA, welches das Ergbnis vor Steuern, Abschreibungen, Zinsen und Zuschreibungen ist. Das hat aber mit dem Betriebsergebnis nichts zu tun. Ganz verwegene Unternehmen (vor allem am Neuen Markt) berechnen auch das EBITDASO, wobei „SO“ für Stock options steht. Wenn ich genug aus dem eigentlichen Betriebsergebnis herausnehme, weise ich natürlich immer einen Überschuß aus.
Das Betriebsergebnis besagt, weiviel mit dem eigentlichen Geschäftszweck des Unternehmens erwirtschaftet wurde. Da gehören die Abschreibungen natürlich mit rein.
dies gilt natuerlich nur, wenn du das gesamtkostenverfahren nimmst (in dt. verbreitet). die amis nehmen meist das umsatzkostenverfahren, da werden bestandsveränderungen nicht erfasst, dafür nur die aufwendungen angesetzt, welche zur erzielung der erzielten umsätze benötig wurden…