Ermittlung wegen fahrlässiger Körperverletzung

Hallo zusammen.

Nehmen wir mal an Person A ist Busfahrer und hält an einer Haltestelle an und eine ältere Dame (Person B) steigt aus, befindet sich komplett ausserhalb vom Bus, als Person A die Tür schloss. Als Person A nochmal in den rechten Rückspiegel sah, sah er Person B wie sie stürzte und zu Fall kam. Da Person B sich dadurch einen Oberschenkelhalsbruch zuzog wird nun gegen Person A ermittelt.
Zwar sagte die Polizistin zu Person A das er sich keine Sorgen zu machen bräuchte da das alles ein automatisierter Ablauf wäre, aber es nimmt ihn schon mit.

Hat nun Person A in irgendeiner Form etwas zu befürchten ?

Hallo

Erstens sehe ich nicht, was sich Person A zu Schulden kommen hat lassen und zweitens, sehe ich keine Möglichkeit im eine solche Schuld nach zu weisen ohne weitere Zeugenaussagen. Also, Ball flach halten. Nehmen wir an, er hätte etwas falsch gemacht. Dann wäre dies höchstens fahrlässige Körperverletzung. Vielleicht eine kleine Geldstrafe. Mehr aber nicht. Schließlich hat er ja noch eine Haftpflichtversicherung nehme ich an.
Aber ich persönlich glaube nicht, dass da irgendwas auf Person A zukommen würde.

Gruß

Vielen Dank für die Antwort