Hallo,
alle ungeklärten Todesfälle, seien es Unfälle oder ähnliches, werden untersucht. Es muss ja nicht unbedingt ein Mord sein, sondern es könnte sich durchaus auch um einen Unfall handeln. In der Regel wird diese erste Untersuchung von KDD gemacht, durch dienstliche Vorgaben können aber auch ganz andere Org.-Einheiten der Polizei damit befasst sein. Eins ist aber überall gleich: ergeben sich Anhaltspunkte auf ein Verbrechen, dann kommt die Maschinerie ins Rollen.
Ich sehe hier ein ganz anderes Problem. Was ist ein ungeklärter Todesfall? Bevor die Polizei zum Zuge kommt, muss ja irgendjemand einen Verdacht haben oder die Todesumstände sind so spektatukär, dass sie die Polizei sofort auf den Plan rufen. Meist sind die Todesfaälle aber weniger spektakulär. Und da ist es vergleichsweise einfach, den, den Totenschein ausstellenden Arzt hinter’s Licht zu führen. Einen amtlichen Totenbeschauer gibt es in Deutschland leider nicht. Die Rechtsmedizin kommt meist erst dann zu Zuge, wenn schon ein Verdacht vorliegt, nicht aber, wenn der Hausarzt sagt „… er war ja immer schon kränklich…“ und der Totenschein ausgestellt wird.
Wenn die Staatsmacht aber erst einmal den Verdacht hat, dass es sich um einen unnatürlichen Tod handelt, dann wird mit allen möglichen Mitteln der Tod untersucht.
Wie sagen schon die Todesermittler:
„Würde auf den Gräbern aller Ermordeten eine Kerze brennen,
wären die Friedhöfe hell erleuchtet“
Bemerkenswert ist das: http://www.postmortal.de/Literatur/SabineRueckert/sa…
Gruss
Iru